0171/21 Durchführbarkeit der BUGA 2021 trotz Lockdown

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vom 23. April bis zum 10. Oktober 2021 findet -nach ausdrücklicher Entscheidung der Verantwortlichen -in Erfurt die BUGA 2021 statt. Die Corona-Pandemie ist auch in diesem Jahr präsent und sorgt für einen harten Lockdown im gesamten Land. Vor Beginn der BUGA 2021 wird der Impfstoff nicht für jede Person zur Verfügung stehen. Infolgedessen ist laut Gesundheitsminister Jens Spahn erst ab Sommer mit Lockerungen zu rechnen. Es stellt sich somit wegen der hohen zu erwartenden Besucherzahl die Frage der Durchführbarkeit der BUGA 2021.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Inwieweit sieht die Stadtverwaltung die Durchführbarkeit der BUGA 2021 gefährdet und welche Maßnahmen sind geplant, die Durchführung ab dem 23. April 2021 zu sichern, insb. welche Szenarien werden vorbereitet?
  2. Gibt es bereits ein Hygienekonzept und wie wird die Einhaltung der Hygienekonzepte sichergestellt?
  3. Welche finanziellen Einbußen drohen bei einem Lockdown bis Mitte Sommer und wie sollen diese ausgeglichen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Schlösser, Marek Erfurth

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrte Herren Schlösser und Erfurth,

Ihre Anfragebeantworte ich nach Zuarbeit der BUGA Erfurt 2021 gGmbH Ihnen wie folgt:

1. Inwieweit sieht die Stadtverwaltung die Durchführbarkeit der BUGA 2021 gefährdet und welche Maßnahmen sind geplant, die Durchführung ab dem 23.April 2021 zu sichern, insb. welche Szenarien werden vorbereitet?

Die Bundesgartenschau ist eine Ausstellung, die vor allem im Freigelände anhand von Themengärten und gärtnerischen Höhepunkten die Leistungen der Firmen des Garten- und Landschaftsbaus, der Baumschulen und der Verbände der Grünen Branche sowie des Umwelt- und Naturschutzes präsentiert. Diese Präsentation geschieht auf den eintrittspflichtigen Flächen im egapark und auf dem Petersberg durch eine Vielfalt an Ausstellungsbeiträgen, wie Themengärten, Stauden-, Rosen- und Gehölzausstellungen, Wechselflorflächen, Erwerbsgartenbau, Grabgestaltung und Denkmal sowie Blumenhallenschauen. Die BUGA Erfurt 2021 ist maßgeblich eine Freiluftveranstaltung auf ca. insgesamt 46 ha Außenanlagen.

Ein Hygienekonzept befindet sich in der Bearbeitung (siehe Antworten zu 2.)

2. Gibt es bereits ein Hygienekonzept und wie wird die Einhaltung der Hygienekonzepte sichergestellt?

Die BUGA Erfurt 2021 gGmbH erarbeitet aktuell das Hygienekonzept für die Durchführung der Bundesgartenschau in Erfurt. Dieses Konzept umfasst die eintrittspflichtigen Flächen egapark und Petersberg sowie die damit korrespondierenden Willkommens-, Eingangs- und Zuwegungsbereiche und die Durchführung von Veranstaltungen. Die Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienevorschriften werden Bestandteil des Konzeptes sein, wobei geplant ist, mehrstufig und in Abhängigkeit zur jeweiligen Corona-Inzidenz vorzugehen. Neben den geltenden Hygieneregelungen wird es zusätzliches Sicherheitspersonal, Besucherzutritts- und Ausgangszählung, eine Lenkung der Besucherströme in den Eingangs- und Ausgangsbereichen und im Gelände, „Einbahnstraßenregelungen“ an Engstellen u. v. a. m. geben.

3. Welche finanziellen Einbußen drohen bei einem Lockdown bis Mitte Sommer und wie sollen diese ausgeglichen werden?

Eventuell einhergehende finanzielle Entwicklungen (Verlust) durch Pandemiebedingungen sowie deren Finanzierung können vor allem auch aufgrund des langen Zeitraums der Ausstellung (171 Tage) erst bei Bekanntwerden bzw. Eintreten der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ermittelt werden.

Bereits im Frühjahr 2020 wurden verschiedene Corona-Szenarien betrachtet und monetär bewertet, unter denen eine Bundesgartenschau stattfinden könnte. Diese Ansätze wurden den BUGA-Gremien vorgestellt und Entscheidungen für das weitere Vorgehen abgeleitet. Die Kosten lagen je Szenario zwischen 0,3 und 9,4 Mio. Euro. Weiterhin wurden Varianten betrachtet, die einen schleppenden Beginn gegenüber Planbetrieb betrachten.

Für die Finanzierung der Bundesgartenschau unter Normalbetrieb bilden der BUGA-Durchführungsvertrag zwischen Landeshauptstadt Erfurt und der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH und die bisherigen Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ega/SWE GmbH und Landeshauptstadt Erfurt die Rahmenbedingungen.

In Abhängigkeit der Pandemieentwicklung und der damit verbundenen gesetzlichen Reglementierungen werden mögliche Risiken für den Durchführungshaushalt abgeleitet. Im Weiteren wird geprüft, ob Gegenmaßnahmen erforderlich sind und welche Möglichkeiten seitens Land und Bund bestehen, um die Durchführung der Bundesgartenschau in Erfurt zu unterstützen.

Mit freundlichenGrüßen

A. Bausewein

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