Endlich Transparenz bei Baumfällarbeiten durch den Stadtrat 0480/20

Es ist bisher nicht gelungen, die erforderliche Transparenz aus der Verwaltung heraus herzustellen. Zuletzt am 24.02.2020 zeigten sich Erfurter Bürger schockiert über Fällungen im Bereich der Gorkistraße. Zum Teil 50 Jahre alte, schattenspendende Kastanien, mussten weichen. Unabhängig von der ggf. rechtlichen Unbedenklichkeit der Maßnahmen, sind die Bürger auch rechtzeitig auf die Maßnahmen hinzuweisen.

Das Haushaltsrecht ist nicht berührt.

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Baumfällarbeiten und Bausicherungsmaßnahmen im Stadtgebiet mit einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen bei Nennung der konkreten Maßnahmen, insb. Ort und Zeitraum sowie der Zahl der betroffenen Bäume und Anlass sowie die Art der Maßnahme, also Fällung, Rückschnitt etc. auf der Startseite unter www.Erfurt.de anzukündigen.
  2. Unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen sind hiervon ausgenommen.

Stellungnahme der Verwaltung

Das Bemühen um eine Verbesserung der Transparenz wird durch die Verwaltung grundsätzlich geteilt. Der vorgeschlagene Weg (14 Tage vor Beginn der Baumfällungen) erscheint allerdings nach Einschätzung der Verwaltung weniger geeignet, um die aufgezeigten Ziele zur Transparenz bei Baumfällarbeiten voranzubringen. Schon während der Planung wird der Erhalt des betroffenen Baumbestandes intensiv geprüft und eine Beeinflussung der Standortbedingungen im Bereich des Bauprojektes fachtechnisch untersucht und bewertet. Hierbei ist eine intensive Abwägung verschiedenster Interessenslagen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des geltenden Regelwerkes erforderlich. Jede daraus resultierende Lösung ergibt sich damit individuell für die konkrete Situation.

Das zulässige Zeitfenster für Baumfällungen (1. Oktober bis 28. Februar) ist gesetzlich limitiert und die Umsetzung unterliegt zudem auch vergaberechtlichen Zwängen. Die zuständigen Ämter informieren bereits regelmäßig über die Presseabteilung und die Ausschüsse des Stadtrates zu notwendigen Baumfällungen.

Hinsichtlich der Verbesserung der Information des Stadtrates und der Öffentlichkeit wird zusätzlich auf die Stellungnahme zur DS 0506/20 verwiesen.

Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung: Beschlusspunkt 01: (vgl. auch DS 506/20) Die zuständigen Ämter verständigen sich bis zum 4. Quartal 2020 zu einer besseren Transparenz und Information zu geplanten Baumfällungen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 27.05.2020, TOP 5.23).

JaNeinEnthaltungBefangen
73410

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0480/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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