Antrag der Fraktion AfD zur Drucksache 0783/20

Richtlinien zur Veräußerung städtischer Grundstücke – Eigenheimrichtlinie sowie Richtlinie nach Konzeptvergabe

Drucksache 0783/20 https://buergerinfo.erfurt.de/bi/getfile.php?id=694132&type=do&

Die Beschlussvorlage/Anlage wird wie folgt

01 Die Regelung VI. Nr. 3 der in der Anlage 1 dargestellten „Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie“ wird im letzten Satz wie folgt geändert:“

[…] Bei Härtefällen kann hiervon durch Entscheidung des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens abgewichen werden.“

02 Die Regelung IX. der in der Anlage 1 dargestellten „Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen –Eigenheimrichtlinie“ wird wie folgt geändert:

„Abweichend von den in dieser Richtlinie genannten Kriterien können zur Vermeidung unbilliger Härten Einzelfälle benannt werden, bei denen über die Gewährung eines Kaufpreisnachlass das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung entscheidet.“

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