Änderung der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 26.10.2020

Änderung der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus

Sachverhalt

Die vom Oberbürgermeister erlassene Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 26.10.2020 ist offensichtlich rechtswidrig.

Durch das Kontaktverbot werden insbesondere Familien in ihren Grundrechten massiv eingeschränkt. Die Stadt Erfurt sollte vielmehr an die Vernunft der Bürger appellieren und mehr Eigenverantwortung Fordern.
Den Bürgern liegt bereits viel daran, das Infektionsrisiko für Verwandte und sonstige soziale Kontakte zu minimieren, ohne dabei auf die durch die Allgemeinverfügung eingeschränkten Freiheiten und damit verbundene Lebensqualität verzichten zu müssen. Daher sollen Familien selbst entscheiden können, ob und in welcher Anzahl sie sich treffen. Ein wie hier vorliegender Eingriff in das Familienleben ist nicht weiter hinnehmbar.

Ebenso ist die Maskenpflicht in Bereichen, in denen kein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann zu unbestimmt und muss aus der Allgemeinverfügung vom 26.10.2020 entnommen werden. Für den
Passanten ist es nicht zweifelsfrei erkennbar, wann ein Abstand von 1,5 m vorliegt und wann nicht. Es bedarf daher einer hinreichenden Konkretisierung der Maskenpflicht im Freien nur zu Stoßzeiten des
Personenverkehrs.

Die Sperrstunde bedarf einer Aufhebung, da sie nicht nachvollziehbar ist. Das Virus ist nicht von 23:00 bis 05:00 Uhr aktiver als von 05:00 bis 23:00 Uhr. Die durch die Sperrstunde entstehenden Schäden für die ohnehin geschwächte Gastronomie sind nicht hinnehmbar und unverhältnismäßig.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Nr. 1 sowie Nr. 6 der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 26.10.2020 so abzuändern, dass Zusammenkünfte von Familien von den oben genannten Regelungen ausgenommen sind.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Nr. 2 (1) g und (1) am Ende der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 26.10.2020 insoweit
    hinreichend zu konkretisieren, dass nur auf konkreten Straßen, Wegen, Plätzen Haltestellenbereichen und Straßenunterführungen zu konkreten Stoßzeiten des Personenverkehrs eine Maskenpflicht besteht.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sperrstunde gem. Nr. 3 der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 26.10.2020 aufzuheben.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Nr. 5 der Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 26.10.2020 abzuändern, sodass die
    Durchführung des Erfurter Weihnachtsmarktes, ggf. auf das gesamte Erfurter Stadtgebiet verteilt, erfolgen kann. Für die Durchführung des Erfurter Weihnachtsmarktes ist ein strenges Hygienekonzept zu entwickeln.

2 Kommentare

  1. Ein absolut richtiger und wichtiger Antrag. Die Maßnahmen machen so keinerlei Sinn noch fördern Sie den Infektionsschutz.

  2. Die Absage des Weihnachtsmarktes hat mich erschüttert. Diese Handlung ist weiter ein „Schritt für Schritt“ folgenden Maßnahmen des Coronavirus zur Beibehaltung der Quarantäne bis in die Ewigkeit. Das ist der Hotspot, besser „Heiße Stelle“.
    Es sterben schon jetzt mehr Menschen durch Grippe. Die Folgen der Corona-Maßnahmen sind psysische Krankheite und auch schon Selbstmorde. Die Krankenkassen können diesen Sachverhalt sehen.

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