Prüfung des Einsatzes von HVO100 im kommunalen Fuhrpark einschließlich Eigenbetrieben 0611/26

HVO100 ist ein paraffinischer Dieselkraftstoff auf Basis hydrierter Pflanzenöle und Reststoffe. Er kann bei entsprechender Herstellerfreigabe in bestehenden Dieselmotoren eingesetzt werden und wird als alternative Kraftstoffoption im Bestand diskutiert. Für eine Kommune wie die Landeshauptstadt Erfurt stellt sich die Frage, ob eine solche Option technisch zulässig, wirtschaftlich vertretbar und organisatorisch umsetzbar ist, insbesondere im Hinblick auf Fahrzeuge der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften.

Im Gegensatz zur vollständigen Elektrifizierung des Fuhrparks würde HVO100 keine sofortige Neubeschaffung sämtlicher Fahrzeuge erfordern. Gleichwohl sind zentrale Fragen offen, etwa hinsichtlich Herstellerfreigaben, Gewährleistung, Betriebssicherheit, Versorgungslage und Preisentwicklung. Ohne belastbare Prüfung besteht die Gefahr, dass eine politische Diskussion geführt wird, ohne dass eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorliegt.

Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsprüfung zwingend. Maßstab ist der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Eine mögliche Umstellung darf weder zu strukturellen Mehrbelastungen des Haushalts führen noch darf sie auf Annahmen beruhen, die sich bei Preisentwicklungen oder Lieferengpässen als unrealistisch erweisen. Daher sind Szenarien Rechnungen mit unterschiedlichen Preisbandbreiten und klaren Annahmen erforderlich.

Zugleich ist zu berücksichtigen, dass sich die Rahmenbedingungen für alternative Kraftstoffe politisch und förderrechtlich verändert haben. Auf europäischer Ebene unterstützt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung Investitionen in Innovation und nachhaltige Mobilitätsansätze. Projekte mit Bezug zu Modernisierung, Umstellung von Betriebsprozessen oder technologischer Erprobung können im Rahmen der jeweiligen Landesprogramme förderfähig sein. Eine Prüfung möglicher Anknüpfungspunkte ist daher geboten.

Auf Bundesebene existieren Förderlinien zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe sowie zur Unterstützung innovativer Mobilitätslösungen. Hierzu zählen insbesondere Programme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, die Machbarkeitsstudien, Demonstrationsprojekte oder technologieoffene Erprobungsansätze fördern. Sofern ein Pilotprojekt oder eine modellhafte Erprobung in kommunalen Fahrzeugflotten vorgesehen wird, ist zu prüfen, ob entsprechende Fördermittel beantragt werden können.

Darüber hinaus wurde HVO100 im Rahmen der nationalen CO₂-Bepreisung steuerlich begünstigt. Der Entfall der CO₂-Abgabe auf HVO100 verändert die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber fossilem Diesel und ist bei der Szenarien Rechnung zwingend zu berücksichtigen. Gleichwohl darf eine positive Einzelmaßnahme nicht isoliert bewertet werden, sondern muss im Gesamtzusammenhang von Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeitsanforderungen und langfristiger Preisentwicklung betrachtet werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Einbeziehung der Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften. Ein erheblicher Anteil der dieselbasierten Fahrleistungen entsteht regelmäßig außerhalb der Kernverwaltung, etwa im Bereich Entsorgung, Winterdienst, technischer Dienste oder infrastruktureller Leistungen. Eine isolierte Betrachtung der Stadtverwaltung würde die tatsächliche Kosten und Betriebsstruktur verzerren.

Ziel des Prüfantrags ist daher keine Vorfestlegung auf eine Umstellung, sondern die Erarbeitung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage. Der Stadtrat soll in die Lage versetzt werden, auf Basis klarer Daten zu technischen Freigaben, Kostenentwicklungen, Fördermöglichkeiten und Risiken zu entscheiden, ob eine Pilotierung oder eine stufenweise Einführung sachlich geboten ist oder ob von einer Umstellung abzusehen ist.

Der Antrag verfolgt damit einen technologieoffenen Ansatz. Er verbindet haushaltsrechtliche Verantwortung mit organisatorischer Umsetzbarkeit. Erst nach einer systematischen Prüfung kann entschieden werden, ob HVO100 für den Konzern Stadt Erfurt eine tragfähige Option darstellt oder lediglich eine temporäre Übergangslösung ohne langfristige Perspektive ist.

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Einsatz von HVO100 als Ersatz für fossilen Dieselkraftstoff im Fuhrpark der Landeshauptstadt Erfurt möglich ist und zwar unter Einbeziehung der Eigenbetriebe sowie der städtischen Gesellschaften, soweit die Stadt unmittelbar oder mittelbar maßgeblichen Einfluss ausübt.

    Die Prüfung hat mindestens zu enthalten:

    Geltungsbereich und Bestandsaufnahme a) Vollständige Übersicht des relevanten Fuhrparks zum Stichtag der Beantwortung, gegliedert nach Stadtverwaltung, Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften, jeweils nach Fahrzeuggruppen und Einsatzbereichen b) Darstellung der aktuellen Dieselverbräuche je Organisationseinheit sowie der wesentlichen Betankungsstandorte und bestehenden Lieferverträge

    Technische Eignung und Rechtssicherheit a) Kennzeichnung je Fahrzeug, ob eine Herstellerfreigabe für HVO100 vorliegt oder ob die Freigabe unklar oder ausgeschlossen ist b) Bewertung der Risiken für Gewährleistung, Haftung, Betriebserlaubnis und Betriebssicherheit bei Nutzung ohne Freigabe, einschließlich Darstellung möglicher Handlungsoptionen, zum Beispiel Herstelleranfrage, technische Umrüstung oder Ausschluss bestimmter Fahrzeuggruppen

    Betrieb und Infrastruktur a) Prüfung der Anforderungen an Beschaffung, Lagerung, Betankung, Arbeitsschutz und Dokumentation, einschließlich Zuständigkeiten und Genehmigungsfragen b) Bewertung der Auswirkungen auf Einsatzfähigkeit und Störanfälligkeit, insbesondere bei Winterdienst, Dauerbetrieb und Spezialfahrzeugen

    Wirtschaftlichkeit a) Szenarien Rechnung Status quo versus HVO100, Mehrkosten oder Minderkosten pro Jahr je Organisationseinheit und insgesamt, einschließlich plausibler Annahmen zu Preisbandbreiten b) Prüfung möglicher Auswirkungen auf Wartung, Lebensdauer, Ausfallzeiten und Restwerte c) Bewertung von Beschaffungsmodellen, Vertragsgestaltung und Risiken der Preisvolatilität d) Prüfung möglicher Förderprogramme oder finanzieller Anreize

    Klimawirkung und Nachhaltigkeit a) Darstellung der Emissionswirkung, getrennt nach Tank to Wheel und Well to Wheel b) Benennung der verwendeten Quellen, Standards und Annahmen c) Anforderungen an Nachhaltigkeitszertifikate, Rohstoffherkunft und Ausschlusskriterien, damit kein reiner Rechentrick entsteht

    Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit a) Bewertung der regionalen Lieferfähigkeit für den ermittelten Gesamtbedarf b) Risikoanalyse für Engpässe und Alternativstrategien, einschließlich Notfallkonzept für priorisierte Einsatzbereiche

    Pilotierung und Entscheidungsvorschlag a) Vorschlag für ein Pilotprojekt mit Laufzeit, Fahrzeugauswahl, Zielgrößen, Monitoring und Berichtspflichten b) Konkrete Empfehlung, ob eine stufenweise Umstellung sinnvoll ist und welche Voraussetzungen vorab zu erfüllen sind
  2. Die Prüfung ist unverzüglich aufzunehmen. Der Bericht ist dem Stadtrat spätestens bis zur Sitzung im vierten Quartal 2026 schriftlich vorzulegen.
  3. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich mit vorhandenen Ressourcen. Soweit externe fachliche Expertise erforderlich wird, ist dies dem Stadtrat vor Beauftragung unter Angabe des

    Kostenrahmens mitzuteilen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Umstellung sind im Bericht als Szenarien Rechnung darzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt:

Es stehen weder die personellen Kapazitäten noch die finanziellen Möglichkeiten sowie das nötige Know-how zur Verfügung. Hinzu kommt, dass die gesamte Verwaltung im Stadtgebiet verteilt ist und vor allem die technischen Ämter (Ämter 23, 31, 32, 66 und 67) mit ihren verschiedenen Bereichen an diversen Standorten angesiedelt sind. Die Fahrzeuge der Stadtverwaltung werden an unterschiedlichen Tankstellen des Liefervertragspartners TOTAL getankt. Es liegen keine Informationen vor, dass eine Tankstelle im Stadtgebiet von Erfurt diesen Kraftstoff anbietet.

Weiterhin sind im Bestand über 20 Fahrzeughersteller sowie kommen noch zusätzlich diverse Maschinen, Groß- und Kleingeräte, wie Bagger, Baumaschinen, Rasentraktoren usw. unterschiedlicher Herstelleranzahl hinzu, welche auch unten den Kraftstoffverbrauch von Diesel fallen. Valide Informationen, ob und wie dieser Kraftstoff in Fahrzeugen und Maschinen eingesetzt werden kann, liegen ebenfalls nicht vor. Zudem ist eine Beschaffung und Lagerung von solchen großen Mengen an Kraftstoff durch den Fuhrpark nicht möglich. Somit kann dem Beschlussvorschlag nicht gefolgt werden.

1. Geltungsbereich und Bestandsaufnahme Die Bestandaufnahme stellt schon die erste Hürde bei der Prüfung dar, denn aufgrund der verschiedenen Ämter- und zusätzlichen Bereichsverteilung im gesamten Stadtgebiet benötigt es zusätzliche personelle Kapazitäten sowie bei Vergabe an Dritte die zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten um den Beschlussvorschlag zu prüfen.

2. Technische Eignung und Rechtssicherheit 02.24

Hierunter fallen nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch diverse Maschinen, Groß- und Kleingeräte. Aufgrund der hohen unterschiedlichen Herstelleranzahl ist der aufzubringende Aufwand zu groß, als es der Nutzen hergibt. Des Weiteren muss der jeweilige Hersteller eine Freigabe zur Betankung geben.

3. Betrieb und Infrastruktur

Der Kraftstoff wird aktuell nicht an den Vertragstankstellen angeboten. Eine Gewährleistung für die Beschaffung und Lagerung von Kraftstoff in ausreichenden Mengen durch die SV Erfurt ist nicht möglich.

4. Wirtschaftlichkeit

Des Weiteren wird der bereits derzeit verfügbare Marktanteil aus Bioabfallprodukten hergestellte Diesel dem mineralölbasierten Diesel im Segment B7 zugemischt. HVO100 nutzt die gleichen Quellen. Aus diesem Grunde folgt der Preis von HVO100 kontinuierlich dem Dieselpreis mit einem Aufschlag von 5 bis 10 ct/Liter. Der Vorteil der entfallenen CO2-Steuer findet beim HVO100 nicht den Weg zum Endkunden. Von der Industrie werden die über dem Dieselpreis liegenden Kosten für HVO100 mit der Knappheit der Rohstoffe am Markt begründet. Somit ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. (Quelle: ADAC 2024, aktuell zitiert in Autobild, https://www.autobild.de/artikel/spritpreisanstieg-betrifft-auch-biokraftstoff-hvo-28568337.html).

5. Klimawirkung und Nachhaltigkeit a) Darstellung der Emissionswirkung, getrennt nach Tank to Wheel und Well to Wheel

Da auch beim Verbrennen von HVO100 im Selbstzünder die gleichen Schadstoffe entstehen, wie im Diesel, ergeben sich aus dem Betrieb keine Schadstoffminderungspotentiale für die Luftreinhaltung in Erfurt. Allerdings sinkt rechnerisch der CO2-Ausstoß, d.h. die Fahrzeuge sind klimaneutral unterwegs. Da die Gesamtmenge des Biokraftstoffes am Markt nicht ohne weiteres erhöht werden kann, hält sich der nationale Nutzen in Bezug auf die CO2-Bilanz in Grenzen.

Siehe unter Punkt Wirtschaftlichkeit c) Anforderung an Nachhaltigkeitszertifikaten, Rohstoffherkunft und Ausschlusskriterien, damit kein reiner Rechentrick entsteht

Siehe Punkt 6 6. Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit a) Bewertung der regionalen Lieferfähigkeit für den ermittelten Gesamtbedarf

Die verfügbare landwirtschaftliche Fläche verteilt sich grob in 60 % Futtermittelproduktion, 20 % für die direkte Produktion von Nahrungsmitteln und 20 % für Rohstoffe, einschließlich Energiepflanzen. Eine wesentliche Steigerung von Energiepflanzen geht zu Lasten der anderen beiden Sektoren, welche ihre Defizite wieder durch verstärkte Importe ausgleichen müssten mit den dafür verbundenen Risiken für die Ernährungssicherheit (Tank oder Teller-Diskussion neu aufgewärmt).

Die einzig rationale Alternative ist der Ausbau der Elektromobilität, da Elektromotoren vielfach effizienter arbeiten als Verbrenner (im Durchschnitt braucht ein Elektrofahrzeug nur 1/3 der 02.24

Energiemenge für die gleiche Wegstrecke). Die Stromproduktion findet in Deutschland bzw. im Backup des europäischen Verbundnetzes statt. Regionale Wertschöpfung ist möglich. Außerdem verbessert sich die Luftqualität, wie eine aktuelle Studie aus Kalifornien zeigt, nachhaltig. Zitat aus der schweizerischen Zeitung Blick: „Forschende der University of Southern California (USC) konnten mit Satellitendaten einen Rückgang der Luftverschmutzung in kalifornischen Stadtvierteln nachweisen, als dort die Zahl der E-Autos und Plug-in-Hybride stieg. Konkret sank der Gehalt von Stickstoffdioxid (NO₂) in der Luft pro 200 zusätzliche Stromer um 1,1 Prozent.“ (https://www.blick.ch/auto/neue-studie-auskalifornien-beweist-erstmals-e-autos-verbessern-luftqualitaet-in-staedten-massivid21699859.html) Der Ausbau der Elektromobilität wird bereits in der Stadtverwaltung verfolgt.

7. Pilotierung und Entscheidungsvorschlag

Es stehen weder die personellen noch die finanziellen Kapazitäten zur Verfügung. Es entstehen keine wirtschaftlichen Vorteile durch eine Umstellung, eine Verbesserung der Luftreinheit hält sich in Grenzen.

Somit wird der Beschlusspunkt aufgrund der angeführten Begründungen abgelehnt.

Der Beschlusspunkt wird aufgrund der Begründung in Beschlusspunkt 1 abgelehnt.

Der Beschlusspunkt wird aufgrund der Begründung in Beschlusspunkt 1 abgelehnt.

Fazit: Es wird eine Ablehnung der Drucksache empfohlen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 20.05.2026, TOP 7.31).

JaNeinEnthaltungBefangen
93400

Vorherige Beratungen:

  • 30.04.2026, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr: abgelehnt (Ja 2, Nein 8, Enthaltung 0)

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0611/26 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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