Änderungsantrag zu: Antrag der Fraktion AfD zur Drucksache 0975/24 – Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse 1042/24

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 1021/24

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:

Die Anlage 01 wird hinsichtlich § 9 Abs. 1 a) wie folgt ergänzt:

Die Beantwortung erfolgt innerhalb von zwei Wochen. Anfragen, die den übertragenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt betreffen, werden beantwortet. Auf Antrag der Fragestellerin bzw. des Fragestellers wird die Beantwortung der Anfrage von Einwohnerinnen bzw. Einwohnern im Stadtrat bzw. im zuständigen Ausschuss behandelt. Die Beantragung muss spätestens eine Woche nach Erhalt der Beantwortung vorliegen. Zur Sitzung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses ist die Fragestellerin bzw. der Fragesteller zu laden.

Die Anlage 01 wird hinsichtlich § 9 Abs. 2 wie folgt ergänzt:

Stadtratsmitglieder oder Fraktionen können jederzeit Anfragen in Zuständigkeit des Stadtrates zu einem Sachverhalt mit bis zu drei Unterfragen an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister richten. Anfragen, die den übertragenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt betreffen, werden beantwortet. Die Beantwortungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der urschriftlichen Einreichung der Anfrage bei der geschäftsführenden Dienststelle. Die Anfrage und die Beantwortung sind im automatisierten Datenverarbeitungssystem und, soweit § 3 Abs. 2 nicht einschlägig ist, im Internet (Bürgerinformationssystem) bereitzustellen. Ist eine fristgemäße Beantwortung nicht möglich, wird die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hierüber schriftlich informiert. Bereits mit der Einreichung der Anfrage kann die Behandlung in dem zuständigen Ausschuss beantragt werden. Eine Behandlung ist dann in der regulär zu ladenden Ausschusssitzung nach Vorliegen der Antwort möglich. Spätestens eine Woche nach Zugang der Beantwortung teilt die Fragestellerin bzw. der Fragesteller mit, ob die Beantwortung im zuständigen Ausschuss behandelt und für die Sitzung Dritte hinzugeladen werden sollen. In der Sitzung des Ausschusses können Nachfragen durch die Fragestellerin bzw. den Fragesteller gestellt sowie eine inhaltliche Debatte zum Thema der Anfrage geführt werden.

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird auf die Stellungnahme zur Drucksache 1021/24 verwiesen.

Fazit: Wie bereits an § 9 Abs.2 Satz 1 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt Erfurt erwähnt sind Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Fraktionen lediglich zu Angelegenheiten in Zuständigkeit des Stadtrates zulässig. Die Drucksache ist daher abzulehnen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 12.06.2024, TOP 5.2.1.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
93900

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1042/24 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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