Änderungsantrag zu: Richtlinien zur Veräußerung städtischer Grundstücke – Eigenheimrichtlinie sowie Richtlinie nach Konzeptvergabe 1764/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0783/20

Die Beschlussvorlage/ Anlage wird wie folgt

  1. Die Regelung VI. Nr. 3 der in der Anlage 1 dargestellten „Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie“ wird im letzten Satz wie folgt geändert:

    „[…] Bei Härtefällen kann hiervon durch Entscheidung des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens abgewichen werden.“
  2. Die Regelung IX. der in der Anlage 1 dargestellten „Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie“ wird wie folgt geändert:

    „Abweichend von den in dieser Richtlinie genannten Kriterien können zur Vermeidung unbilliger Härten Einzelfälle benannt werden, bei denen über die Gewährung eines Kaufpreisnachlass das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung entscheidet.“

Stellungnahme der Verwaltung

„Abweichend von den in dieser Richtlinie genannten Kriterien können zur Vermeidung unbilliger Härten Einzelfälle benannt werden, bei denen über die Gewährung eines Kaufpreisnachlass das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung entscheidet.“ Stellungnahme: Dem Antrag wird in dieser Form nicht gefolgt.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 11.11.2020, TOP 6.6.2).

JaNeinEnthaltungBefangen
53510

Vorherige Beratungen:

  • 24.09.2020, Stadtrat: Verwiesen in Ausschuss

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1764/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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