Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0261/20
Die Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
BP02 Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister neben Landesmitteln auch die Unterstützung von privaten Möglichkeiten zur Errichtung von regionalen Park- sowie Bike&Ride Parkplätzen zu prüfen.
BP03 Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, bis zum Jahresende 2020 Vorschläge für die Errichtung von regionalen Park- sowie Bike&Ride Parkplätzen vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme:
Die Zielstellung einer verstärkten Ausweisung regionaler Park-and Ride sowie Bike-and Ride Plätze besteht in einer wohnortnahen Flächenausweisung für Pendler, um damit ein aufwendige Flächeninanspruchnahme von teilweise hochwertigen Flächen im administrativen Stadtgebiet der Landeshauptstadt zu begrenzen und andererseits den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zu stärken. Insofern entzieht sich die Ausweisung von Standorten außerhalb der Landeshauptstadt den hoheitlichen Aufgaben des Oberbürgermeisters.
Mit der Beantwortung der Ursprungsdrucksache wurden verschiedene Planungsdokumente in der Verantwortung des Freistaates Thüringen benannt, die bereits qualifizierte Standortvorschläge und Kapazitäten beinhalten. Die eigentliche Problematik besteht in der stockenden Umsetzung auf Grund der gegebenen Verantwortlichkeiten in den betroffenen Kommunen und Landkreisen.
Park-and Ride und Bike-and Ride Plätze sind Gegenstand der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI), die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Städten, Gemeinden und Landkreisen dient. Die Höhe der Zuwendungen beträgt bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsempfänger sind gemäß dieser Richtlinie Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise des Freistaates. Private Möglichkeiten 10.19 werden vom Freistaat nicht gefördert. Wenn unabhängig von dieser Förderrichtlinie private Initiativen als verkehrspolitisch sinnvoll erachtet und unterstützt werden sollen, obliegt das einer haushaltspolitischen Entscheidung des jeweiligen Gemeinde-, Stadtrates oder Kreistages. Eine solche Entscheidung liegt nicht in der Verantwortlichkeit des Erfurter Oberbürgermeisters.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 01.07.2020, TOP 5.15.1).
| Ja | Nein | Enthaltung | Befangen |
|---|---|---|---|
| 6 | 32 | 0 | 0 |
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0958/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).