Nachlass Eintrittsentgelte für die BUGA 2021 für Erfurter Bürger 0266/20

Die Erfurter haben während der gesamten Vorbereitungsphase für die BUGA 2021 erhebliche Nachteile zu erdulden und es ist daher nicht unangemessen, den Erfurter Bürgern einen entsprechenden Einheimischen-Rabatt zuzugestehen.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Kofinanzierung für die BUGA 2021 aus dem Erfurter Haushalt und damit ebenfalls durch die Erfurter Bürger erbracht wird. Es ist daher aus diesem Grunde nicht zu beanstanden, wenn den Erfurter Bürgern im Gegensatz zu Gästen ein entsprechender Nachlass zugestanden wird.

Haushaltsrecht ist nicht berührt Ggf. ist an anderen Stellen eine Preiserhöhung vorzunehmen, soweit dies kalkulatorisch erforderlich ist.

Der Kartenvorverkauf beginnt erst am 23. April 2020. Änderungen der Eintrittspreise sind daher bis zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich möglich.

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der BUGA 2021 gGmbH darauf hinzuwirken, das während der BUGA 2021 für die Erfurter Bürger ein Nachlass auf die Eintrittsentgelte gewährt wird.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der BUGA 2021 gGmbH darauf hinzuwirken, dass während der BUGA 2021 für die Erfurter Bürger ein Nachlass auf die Eintrittsentgelte gewährt wird.

Gemäß § 12 Absatz 2 Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrages der BUGA Erfurt 2021, beschließt der Aufsichtsrat der BUGA Erfurt 2021 über die Festsetzung der Eintrittspreise. Die Beschlussfassung der Eintrittspreise ist mit Beschlussnummer BUGA AR 170119-1 im Januar 2019 erfolgt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.

Die Eintrittspreise wurden bereits sowohl auf der Internetseite als auch in Printprodukten veröffentlicht. Die BUGA Erfurt 2021 ist als gemeinnütziges Unternehmen anerkannt. Eine bevorzugte Behandlung aller Erfurter Bürger durch die BUGA Erfurt 2021 würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen und zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit der BUGA Erfurt 2021 führen (siehe § 52 Abgabenordnung Gemeinnützige Zwecke – Förderung der Allgemeinheit).

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit würde den Wegfall von Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen bedeuten. Bei der Anwendung des Umsatzsteuersatzes von 19 % anstelle 7 % auf Eintrittserlöse bedeutet dies eine Nettoerlös-Einbuße von ca. 2,8 Mio. Euro. Weiterhin würde für den gemeinnützigen Zweckbetrieb der BUGA Erfurt 2021 die Befreiung von der Körperschaftsteuer entfallen.

Den Erfurter Bürgern steht im Vorverkaufszeitraum vom 23.04.2020 bis zum 22.04.2021 die Dauerkarte für Erwachsene zum Vorverkaufspreis von 100 Euro (= 58 Cent/BUGA- Veranstaltungstag) zur Verfügung.

Insofern die Landeshauptstadt Erfurt für ihre Bürger eine Ermäßigung auf ihre eigenen Kosten beabsichtigen würde, kann das über Rabatt-Coupons erfolgen. Diese wären beim Erwerb von Eintrittskarten einlösbar und würden dann der Stadt Erfurt durch die BUGA Erfurt 2021 in Rechnung gestellt werden.

Den, für die Erfurter Bürger entstandenen Einschränkungen während der BUGA Vorbereitungszeit stehen ca. 180 Mio. Euro nachhaltige Investitionen in die städtebauliche Entwicklung und infrastrukturelle Verbesserung sowie eine spürbare Verbesserung der Lebens- und Erholungsqualität gegenüber.

 

Abstimmung im Stadtrat

Unser Antrag wurde zurückgezogen (Sitzung am 11.03.2020, TOP 5.16). Ein Abstimmungsergebnis mit Stimmenzahlen ist in der Niederschrift nicht ausgewiesen.

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0266/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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