0350/25 Präventive Maßnahmen gegen Vandalismus an Schulen und Turnhallen

Drucksache 0350/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Präventive Maßnahmen gegen Vandalismus an Schulen und Turnhallen; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche vandalismussicheren Baumaterialien oder Schutzmaßnahmen wurden bereits an Erfurter Schulen und Turnhallen getestet, und welche Erfahrungen gibt es mit deren Wirksamkeit?

Im Amt für Gebäudemanagement wurden bisher keine speziellen vandalismussicheren Materialien getestet, da es keine absolut vandalismussicheren Materialien gibt. Allerdings werden bei der Auswahl der Baustoffe für Erfurter Schulen und Schulsporthallen widerstandsfähige Materialien berücksichtigt, um eine hohe Lebensdauer und Robustheit gegenüber mechanischen Einwirkungen zu gewährleisten. Zusätzlich setzt die Stadt auf technische Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Einbruchmeldeanlagen, um Sachbeschädigungen zu verhindern. Erfahrungen zeigen, dass solche Maßnahmen insbesondere außerhalb der Schulzeiten zur Abschreckung beitragen. Dennoch bleibt Vandalismus ein wiederkehrendes Problem, insbesondere in schlecht einsehbaren Bereichen oder in Gebäuden ohne gesicherten Zugang.

2. Welche rechtlichen Hürden bestehen konkret bei der Installation von Kameras in Schulen und Turnhallen, und wie lösen andere Kommunen diese Herausforderungen, um dennoch Videoüberwachung zur Prävention einzusetzen?

Die größte rechtliche Hürde bei der Installation von Videoüberwachung in Schulen und Turnhallen ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese verlangt:

  • eine strikte Verhältnismäßigkeit der Maßnahme,
  • eine klare Zweckbindung, z. B. zur Aufklärung konkreter Vorfälle,
  • die Information aller betroffenen Personen (Schüler, Lehrer, Eltern),
  • eine zeitlich begrenzte Speicherung der Aufnahmen (nur solange wie erforderlich).

Andere Kommunen umgehen diese Herausforderungen teils durch temporäre oder anlassbezogene Videoüberwachung, zum Beispiel in besonders vandalismusgefährdeten Bereichen. Teilweise werden auch attrappenähnliche Maßnahmen oder Videoüberwachung außerhalb der Schulzeiten eingesetzt, welche allerdings den gleichen Anforderungen der DSGVO gerecht werden müssen, da für einen unbeteiligten Dritten nicht erkennbar ist, ob es sich um eine Attrappe handelt.

3. Welche Maßnahmen erachtet die Stadtverwaltung als wirksam, um kurzfristig Vandalismus zu reduzieren, wenn bauliche Maßnahmen als zu teuer gelten?

Da bauliche Maßnahmen oft zu teuer sind, setzt die Stadt Erfurt auf präventive und organisatorische Lösungen. Dazu gehören:

  • Verbesserte Beleuchtung an Schulgebäuden und Sporthallen (wo umsetzbar), um Tatgelegenheiten zu reduzieren.
  • Sensibilisierung von Schülern und Lehrkräften durch Aufklärungsarbeit und Schulprojekte zum respektvollen Umgang mit öffentlichen Einrichtungen.
  • Kooperation mit der Polizei, um Vandalismus-Hotspots gezielt zu überwachen und Täter ggf. schneller zu identifizieren.

Eine reine Verweisung auf bauliche Maßnahmen (Pkt. 1) greift hier zu kurz, da kurzfristige Maßnahmen in erster Linie präventiv und abschreckend wirken müssen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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