0372/25 Vergabe und Finanzierung vom Projekt „Nachteulen“

Drucksache 0372/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Vergabe und Finanzierung vom Projekt „Nachteulen“; öffentlich

Sehr geehrter Herr Erfurth,

der Sachverhalt der o. g. Anfrage betrifft eine Angelegenheit, welche nach § 29 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 ThürKO als laufende Angelegenheit definiert bzw. mir zur selbständigen Erledigung übertragen wurde. Solche Angelegenheiten erledige ich in eigener Zuständigkeit.

Wie dem § 22 Abs. 3 ThürKO zu entnehmen ist, beschränkt sich die Überwachungsbefugnis des Stadtrats auf die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadtrat hat keine Überwachungsbefugnisse hinsichtlich der durch § 29 ThürKO dem Oberbürgermeister zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesenen laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.

Aus diesem Grund bestehen keine Informationsrechte für Stadtratsmitglieder in diesem speziellen Aufgabenbereich. Ich möchte Sie daher bitten, bei zukünftigen Anfragen diesen Umstand zu berücksichtigen.

Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin:

1. Wo wurden die Vergaben für die Veranlagungsjahre 2024 und 2025 veröffentlicht, welche Leistungsbeschreibung bestand für interessierte Dienstleister und wurden die vereinbarten Leistungsbeschreibungen für das Jahr 2024 vollständig vom bisherigen Dienstleister erbracht (explizite Auflistung der Leistungsbeschreibung)?

Im Jahr 2024 wurden zwei Verhandlungsvergaben für das Projekt der Erfurter Nachteulen durchgeführt.

Eine erste Verhandlungsvergabe erfolgte für den geplanten Vertragszeitraum 01.09.2024 – 22.12.2024. Dabei erfolgte ein Versand an durch die Stadtverwaltung Erfurt festgelegte Unternehmen mit dem Ergebnis, dass kein Angebot zur Leistungserbringung eingegangen ist.

Eine zweite Verhandlungsvergabe erfolgte für geplanten Vertragszeitraum 20.09.2024 – 22.12.2024. Auch hier erfolgte ein Versand des Leistungsverzeichnisses an durch die Stadtverwaltung Erfurt festgelegte Unternehmen. Im Ergebnis ist ein Angebot des Bieters Feuer & Flamme eingegangen, der im Anschluss den Auftrag erteilt bekommen hat. Seitens der Landeshauptstadt Erfurt gab es keine Beanstandungen.

Für das Jahr 2025 wurde eine öffentliche Ausschreibung für den geplanten Vertragszeitraum 01.02.2025 – 31.12.2025 durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte im Ausschreibungsanzeiger Thüringen, auf www.erfurt.de, auf www.bund.de sowie www.evergabe-online.de (Vergabeplattform).

Für diese Leistung sind zwei Angebote eingegangen. Die Auftragserteilung erfolgte am 28.02.2025 an die Guardian Force Security GmbH.

Die Leistungsbeschreibungen für die zweite und dritte Verhandlungsvergabe sind der Anlage beigefügt.

2. Wurde die Finanzierung der Nachteulen vollständig für den laufenden Aufwand und die Erstinvestitionen für Inventar gemäß DS 2859/23 ausgegeben (Auflistung veranlagter Finanzierung und Verbrauch gem. Konzeption, Stichtag 31.12.2024)?

Für das Haushaltsjahr 2024 standen 210 TEUR zur Verfügung. Mit Stichtag 31.12.2024 wurden 134.383,95 EUR verausgabt.

3. Welche Mietverträge und Überlassungsklauseln bestehen mit dem bisherigen Dienstleister „Feuer & Flamme“ sowie den zukünftigen Dienstleister über die Räumlichkeiten beim Hauptbahnhof?

Das Gebäude (Radhaus) am Erfurter Hauptbahnhof ist eine städtische Liegenschaft. Es existieren keine bestehenden Mietverträge mit dem bisherigen bzw. dem künftigen Dienstleister. In der Pilotphase werden dem jeweiligen Dienstleister die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

Anlage: Leistungsbeschreibungen (im Bürgerinfoportal nicht veröffentlicht)

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