Drucksache 2358/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Veranlagung und Verwendung von Personalausgaben; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Planstellen wurden in den letzten fünf Jahren trotz Ausschreibung nicht besetzt und welche konkreten Gründe liegen je Planstelle vor (bitte die betreffenden Planstellen nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Die Bewirtschaftung des Stellenplans obliegt gemäß § 29 Abs. 1 ThürKO im Rahmen der Personal- und Organisationshoheit alleinig dem Oberbürgermeister. Lediglich in den Fällen des Absatzes 3 besteht ein Zustimmungserfordernis des Stadtrates, da diesem die Möglichkeit der Überprüfung der Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen (Vorhandensein entsprechender Stellen) eingeräumt werden soll. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit des Stadtrates besteht zu dieser Frage keine Befassungskompetenz und gem. § 22 Abs. 3 ThürKO auch kein Auskunftsrecht.
Ich bitte dies zunächst zu berücksichtigen. Dennoch möchte ich Ihnen im Rahmen der Möglichkeiten nachstehende Auskünfte erteilen.
Die Stadtverwaltung hat mit rd. 300 – 400 Stellenbesetzungsverfahren jährlich in den vergangenen 5 Jahren ca. 2.000 Verfahren durchgeführt. Eine Statistik, welche hierbei erfolglos verliefen und Gründe, die hierfür entscheidend waren, wurde dabei nicht gesondert erfasst. Ich bitte daher um Nachsicht, dass eine solche Übersicht nachträglich mit zumutbarem Aufwand nicht erstellt werden kann.
Seit dem Jahr 2021, vollständig ab 2022, werden die Bewerbungsverfahren online durchgeführt. Anhand der hierzu im Dokumentenmanagement (DMS) abgebildeten Daten wurden von vorgehaltenen 1.636 Verfahren, insgesamt 378 mit dem Status „Verfahren abgebrochen“ ausgewiesen. Die Verteilung der abgebrochenen Verfahren betrifft nahezu alle Ämter der Stadtverwaltung. Teilweise mussten einzelne Stellen mehrfach erfolglos ausgeschrieben werden. Die Gründe hierfür reichen dabei von „gar keine bzw. keine geeigneten Bewerbungen“, über „nach Auswahlverfahren konnte kein Bewerber überzeugen“, bis hin zu „der ausgewählte Bewerber, ggf. auch bestehende Nachrücker, haben das Einstellungsangebot abgelehnt“. In seltenen Fällen wurden die Verfahren aus anderen, in der Regel verfahrenstechnischen Gründen, abgebrochen.
Die vorgenannten Zahlen zeichnen aufgrund der im Parallelbetrieb realisierten Umstellung und der erst später in dieser Form eingeführten Verfahrensstati lediglich eine Tendenz ab.
2. Wie wurden die für Personalkosten der nicht besetzten Planstellen vorhandenen Haushaltsmittel in den letzten fünf Jahren in welchem Umfang tatsächlich verwendet (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Die Planung der Personalkosten erfolgt in der Stadtverwaltung Erfurt nicht nach den Soll-Planstellen gemäß Stellenplan, sondern auf Basis der tatsächlich besetzten Stellen zuzüglich der Personalkosten für noch unbesetzte Stellen, für die im betreffenden Planjahr ein Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren vorgesehen ist. Somit ist eine Aufschlüsselung der vorhandenen Haushaltsmittel für die nicht besetzten Stellen nicht möglich.
3. Welche Rücklagen in konkreter Höhe wurden aus den vorhandenen Haushaltsmitteln der nicht besetzten Planstellen in den letzten fünf Jahren in welchem Umfang gebildet (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Unter Berücksichtigung der Beantwortung zur Frage 2. ist eine Aufschlüsselung der Rücklagenmittel bezogen auf den Anteil, der sich aus Haushaltsmittel für nicht besetzte Stellen ergibt, nicht möglich.
Die Bildung der Rücklagen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen gemäß § 68 ThürKO und §§ 20, 21 ThürGemHV i.V.m. § 79 ThürGemHV. Die Entscheidung über die Zuführung an Rücklagen wird demnach im Zusammenhang mit der Feststellung der Ergebnisse der jeweiligen Haushaltsrechnung insgesamt getroffen. Die Bildung der allgemeinen Rücklage wird in den jeweiligen Jahresrechnungen dokumentiert.
Eine allgemeine Rücklage wird erst seit der Jahresrechnung 2022 wieder vorgehalten. Sie beträgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2023 aktuell rd. 16,4 Mio. EUR.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn