Drucksache 1145/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Beschulung unbegleiteter minderjähriger Ausländer; öffentlich
Sehr geehrter Herr Erfurth,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer werden derzeit in Erfurt beschult?
Es wird um Unterteilung in private und staatliche Schulen gebeten.
Weder Schulen noch die zuständigen Behörden erfassen bei der Schulplatzvergabe, inwieweit ein Schüler ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) ist. Alle Schülerinnen und Schüler mit einer Erfurter Meldeadresse, welche der Schulpflicht unterliegen, bekommen einen Schulplatz in Erfurt. Die Vergabe der Schulplätze kann über das Staatliche Schulamt Mittelthüringen in Abstimmung mit dem Amt für Bildung erfolgen, wenn ein Zuzug im laufenden Schuljahr vollzogen wird. Auch bei dieser unterjährigen Vergabe von Schulplätzen spielt es keine Rolle, inwieweit ein Schüler als umA oder mit seiner Familie in Erfurt wohnt. Daher ist die Beantwortung der Frage nicht möglich.
2. Welche Voraussetzungen müssen für die Beschulung unbegleiteter minderjähriger Ausländer vorliegen?
Alle Erfurter Kinder und Jugendliche bekommen entsprechend der geltenden Schulgesetze einen Schulplatz, wenn sie im schulpflichtigen Alter sind und die Anzahl der pflichtigen Schulbesuchsjahre im Heimatland noch nicht erfüllt wurden. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht.
3. Wer trägt die Kosten für die Verpflegung, Schulmaterial und ggf. Schulgeld und wie hoch sind diese jeweils im Durchschnitt?
Alle Kinder und Jugendliche, welche nach SGB VIII durch das Jugendamt Erfurt untergebracht und betreut werden, erhalten die gesetzlich festgeschriebenen Annex-Leistungen. Diese variieren für jeden Einzelfall, daher können keine Durchschnittswerte benannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn