1925/23 Unterbringung von Migranten in Erfurter Hotels

Drucksache 1925/23; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Unterbringung von Migranten in Erfurter Hotels; öffentlich

Sehr geehrter Herr Möller,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Plant die Stadtverwaltung die Unterbringung von Flüchtlingen in der DJH Jugendherberge Erfurt in der Klingenstraße 4, wenn ja, wann und unter welchen Konditionen soll die Unterbringung erfolgen und wenn nein, aus welchen Gründen finden dort wiederholte Treffen der o. g. Beteiligten statt?

2. In welchen weiteren Hotels, neben dem Ibis-Hotel und Airport-Hotel, werden derzeit Flüchtlinge auf Kosten der Stadt Erfurt untergebracht und wie hoch sind die Kosten je Hotel je Flüchtling?

3. Plant die Stadt weitere Anmietungen von Hotels oder einzelnen Hotelzimmern zur Unterbringung von Flüchtlingen, wenn ja, zu welchen Konditionen und um welche Hotels handelt es sich?

Die Fragen möchte ich gern zusammenhängend beantworten. Nach § 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz – ThürFlüAG -) sind die Kommunen verpflichtet Migranten aufzunehmen und unterzubringen. Die Stadt Erfurt sucht im Rahmen einer Interessenbekundung Wohnraum für diese Zielgruppe: Aufruf zur Wohnungssuche für Flüchtlinge | Online-Dienste Erfurt . Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die alle zwei Wochen tagt, prüft alle Unterbringungsmöglichkeiten. Dazu gehören auch Vor-Ort-Termine.

Die Unterbringung nach § 1 ThürFlüAG entscheidet der Oberbürgermeister im übertragenen Wirkungskreis unter Beteiligung der Gremien im Rahmen der Zuständigkeitsordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bausewein

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