1123/21 Finanzierung der Notfallbegleitung in Erfurt

Drucksache 1123/21; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Finanzierung der Notfallbegleitung in Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihr Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

1. Kosten in welcher Höhe trägt die Stadt Erfurt für die Notfallbegleitung in Erfurt pro Jahr und für welche konkreten Verwendungszwecke sind die Zuwendungen bestimmt?

Die Stadt Erfurt trägt jährlich die Kosten für die Notfallbegleitung in Höhe von 5.000 Euro. Die Zuwendungen erfolgen insbesondere zur Finanzierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Durchführung von Supervisionen sowie zur Beschaffung von erforderlicher Dienstbekleidung.

2. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob und inwieweit der Freistaat Thüringen an der Finanzierung der Notfallbegleitung in Erfurt beteiligt ist?

Der Freistaat Thüringen ist nicht an der entsprechenden Finanzierung der Notfallbegleitung in Erfurt beteiligt.

3. Inwieweit ist die Kirche an der Notfallbegleitung in Erfurt beteiligt und erhält die Kirche Gelder von der Stadt Erfurt für ihre Arbeit im Rahmen der Notfallbegleitung, wenn ja, wofür konkret?

Sowohl die Evangelische als auch die Katholische Kirche beteiligen sich mit einem Kostenbeitrag von jeweils 500 Euro an der Finanzierung der Notfallbegleitung in Erfurt. Zuwendungen der Stadt Erfurt an die Kirche erfolgen für die Arbeit der Notfallbegleitung nicht.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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