1124/21 Zuschüsse übrige Bereiche – Kulturvereine

Drucksache 1124/21; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Zuschüsse übrige Bereiche – Kulturvereine; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser, sehr geehrter Herr Erfurth,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Kulturvereine werden von der Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2021 in welcher Höhe aus der oben genannten Haushaltsstelle finanziell gefördert?

2. Sollte die Frage 1 infolge des noch nicht bestätigten Haushaltsplans 2021 derzeit nicht beantwortet werden können, welche Kulturvereine sollen bei Bestätigung des Haushalts in der vorgelegten Form von der Landeshauptstadt Erfurt im Jahr 2021 in welcher Höhe finanziell gefördert werden?

3. Welche Kulturvereine haben in welcher Höhe und für welche konkreten Vorhaben Fördermittel aus der oben genannten Haushaltsstelle für das Jahr 2021 beantragt?

Mit der Drucksache 0968/21 – Förderung von Projekten freier Träger im kulturellen Bereich im Jahr 2021 – wird dem Ausschuss für Bildung und Kultur am 05.07.2021 die entsprechende Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. In der Drucksache sind alle Antragsteller und die jeweiligen Fördervorschläge der Kulturdirektion aufgeführt. Bis zum 31.08.2021 ist es zudem noch möglich, für das laufende Haushaltsjahr Anträge auf Förderungen bis zu 500,- EUR einzureichen. Über diese Anträge entscheidet die Kulturdirektion in eigener Zuständigkeit (siehe Kulturförderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt). Die Auszahlung der Mittel steht bis zu Bestätigung des städtischen Haushaltsplans unter Haushaltsvorbehalt.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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