Drucksache 1942/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Bauvorhaben in Marbach; öffentlich
Sehr geehrter Herr Möller, sehr geehrte Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Was wird hier konkret errichtet und wer ist der Träger des Bauvorhabens?
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben.
Die Tätigkeit als untere Bauaufsichtsbehörde ist nach § 57 Abs.1 Nr. 1 ThürBO eine Angelegenheit, die der Landeshauptstadt Erfurt als staatliche Aufgabe übertragen wurde. Bei der Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem übertragenen Wirkungskreis nimmt ausschließlich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt diese Aufgaben als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 ThürK0) wahr. Der Stadtrat sowie dessen Ausschüsse sind hierfür von Gesetzes wegen nicht zuständig. Gemäß § 9 Abs. 1 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse können nur Anfragen zu Sachverhalten gestellt werden, welche den eigenen Wirkungskreis und keine laufende Angelegenheit nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürK0 betreffen. Dies ist hier nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen die Frage nicht weiterführend beantworten.
2. Handelt es sich hierbei insbesondere um, ggf. vermuteten Lebensraum des geschützten Feldhamsters und wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen, dem Feldhamster alternativen Lebensraum zu geben?
Es wurden Vorkommen des Feldhamsters auf der Baufläche vermutet. Dem Bauherrn wurde daher aufgegeben, einen entsprechenden Fachgutachter zu beauftragen. Dieser hat im Sommer 2020 die Fläche auf Feldhamster untersucht. Dabei sind zwar Hamsterbaue festgestellt worden, diese waren aber nachweislich nicht mehr mit Tieren besetzt. Vorsorglich wurde über den ganzen Sommer hinweg das Gras auf dem Grundstück kurz gehalten, um eine Zuwanderung junger Tiere ab August/September zu verhindern. Alternativer Lebensraum steht im Umfeld auf landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzten Flächen zur Verfügung
3. Welche weiteren geschützten oder bedrohten Tierarten gibt es an dieser Stelle bzw. werden dort vermutet?
Die entlang der Grundstücksgrenze vorhandenen Gehölze sind vor der Fällung auf das Vorhandensein von Brutvögeln untersucht worden. Dabei wurden keine Nester o.ä. gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein