2002/20 Parkmöglichkeiten für Kleingärtner sowie Anwohner der Auenstraße und Umgebung

Drucksache 2002/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Parkmöglichkeiten für Kleingärtner sowie Anwohner der Auenstraße und Umgebung; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Lösungsansätze hat die Stadt zusätzlich zu den bereits vorhandenen Parkmöglichkeiten geplant, um den Anwohnern sowie Kleingärtner des „Am Nordpark e.V.“ hinsichtlich des Parkplatzmangels Abhilfe zu schaffen?

Hinsichtlich des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Auenstraße wurden zwischen 2016 und 2018 mehrere Untersuchungen durchgeführt. Aus diesen Untersuchungen wurde u. a. ersichtlich, dass sich der nördliche Bereich und der südliche Bereich der Auenstraße konträr in Bezug auf das Parkverhalten unterscheiden. Im nördlichen Bereich (Marie- Elise-Kayser-Straße) besteht tagsüber eine Überlastung, die nachts erheblich zurückgeht – das Parkverhalten wird also eindeutig durch die Mitarbeiter des Klinikums bestimmt. Im südlichen Bereich (Karlstraße) ist es genau anders herum: Hier bestehen tagsüber Reserven, während der Parkraum in der Nacht überlastet ist – somit dominieren nachweislich die Bewohner das Parkgeschehen. Als Ersatz für die im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Auenstraße entfallenden Stellplätze wurden durch die Stadt die Parkplätze an der M.-E.- K.-Straße sowie an der Karlstraße/Adalbertstraße gebaut. Im Ergebnis der o. a. Untersuchungen stand hierbei die Empfehlung, dass der Parkplatz M.-E.-K.- Straße bewirtschaftet werden soll, u. a. um Stellplatzkapazitäten für das Nordbad zu schaffen. Die Bewirtschaftung erfolgt mit Parkscheinautomaten auf der Grundlage der „Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkGebOEF)“; der Parkplatz ist dabei in die Parkgebührenzone 2 eingeordnet. In dieser Gebührenzone gilt ein Tarif von 1,00 EUR/Stunde bzw. 5,00 EUR/24 Stunden. Für Besucher des Nordbades existiert ein „Nordbad-Ticket“, so dass die entrichtete Parkgebühr beim Eintritt in das Bad erstattet wird.

Vor diesem Hintergrund stehen nach Einschätzung der Stadtverwaltung durchaus ausreichend Stellplatzkapazitäten zur Verfügung, um den Bedarf zu decken. Die Erfahrungen der Stadtverwaltung lassen vielmehr vermuten, dass eine Reihe von Kraftfahrern die Nutzung gebührenpflichtiger Stellplätze auf dem Parkplatz M.-E.-K.-Straße, dem Parkhaus des Klinikums oder auf dem Klinikgelände scheut und stattdessen widerrechtlich im Umfeld parkt. Für die Schaffung weiterer Stellplätze stehen im Umfeld keine Flächen zur Verfügung, zumal diese ohnehin sinnvollerweise ebenfalls der Gebührenpflicht unterliegen müssten.

2. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Möglichkeit ein, mit den Parkhausbetreibern des Parkhauses des Helios Klinikum Erfurt ein Gespräch dahingehend zu führen, dass für Anwohner und Kleingärtner des „Am Nordpark e.V.“ einen Sondertarif erhalten?

Für die Mitarbeiter und Besucher des Klinikums stehen auf dem Gelände und in dem Parkhaus Stellplätze zur Verfügung. Grundsätzlich können andere Nutzer ihr Fahrzeug dort abstellen. Ein Sondertarif ist aus Sicht der Verwaltung nicht realistisch, da die Stellplätze bereits durch die eigene Nutzung des Klinikums gut ausgelastet sind. Zudem handelt es sich hierbei um eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Parkhausbetreiber einerseits sowie den Anwohnern und Kleingärtnern andererseits. Die Stadtverwaltung hat hier keine Möglichkeit der Einflussnahme.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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