Drucksache 1891/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Erfurter Altstadtherbst 2020 – Gebühren; öffentlich
Sehr geehrter Herr Erfurth, sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Höhe betragen die Standgebühren sowie sonstige Gebühren und welche Höhe betrugen diese im Jahr 2019?
Bei den Standgebühren und sonstigen Gebühren zwischen den Wirtschaftsjahren 2019 und 2020 erfolgte keine finanzielle Veränderung.
Auf die Berechnung der Werbeumlage entsprechend Buchstabe „F“ der o. g. Preisaufstellung und auf Grundlage § 71 Gewerbeordnung (GewO) in Höhe von 45,00 EUR pro laufenden Meter sowie der Kosten für die zusätzlichen Wirtschaftsgärten, da nur zentrale Verzehrbereiche ausgewiesen wurde, wurde verzichtet.
2. Haben die Schausteller die Stadtverwaltung um eine Senkung der Gebühren gebeten und sollte diese nicht erfolgt sein, warum nicht?
Eine Senkung der Gebühren wurde bei der zuständigen Abteilung Märkte und Stadtfeste durch die Schausteller nicht erbeten. Gleichwohl wurden alle zusätzlichen Kosten der Stadtverwaltung zur Gewährleistung aller Auflagen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen nicht auf die teilnehmenden Schaustellerbetriebe umgelegt.
3. Seit wann liegen den Schaustellern die Verträge zur Unterzeichnung vor?
Grundsätzlich erhalten alle zugelassenen Bewerber (nach Teilnahmebestätigung) einen Mietvertrag zur gewerblichen Nutzung einer stadteigenen Freifläche. Diese öffentlich-rechtlichen Zulassungen wurden im 4. Quartal 2019 bzw. im 1. Quartal 2020 bis zum Beginn der Corona-Pandemie aus den eingegangenen Bewerbungen für die Attraktionen jeweils entsprechend der Kategorien und „Stammbeschicker“ erteilt.
Im Rahmen der Fortsetzung des Zulassungsverfahrens wurden weiteren Schaustellerfirmen die öffentlich-rechtlichen Zulassungen zugesendet. Parallel wurden alle zugelassenen Schaustellerfirmen aufgefordert, ein Infektionsschutzkonzept einzureichen. In der 38. Kalenderwoche haben alle zugelassenen Schausteller ein weiteres Informationsschreiben der Abteilung Märkte und Stadtfeste erhalten, in dem u. a. abgefragt wurde, ob die Teilnahme durch die realisiert werden kann.
Die Verträge wurden den teilnehmenden Schaustellerfirmen in der 41. Kalenderwoche vor Ort übergeben. Eine zeitlich frühere Zustellung der Verträge war nicht möglich, da auch die Durchführung der Veranstaltung erst unmittelbar vor dem Beginn des Aufbaus erlaubt wurde. Das Zahlungsziel wurde in den Verträgen so formuliert, dass die Bezahlung der Standmieten und aller weiteren Kosten erst nach Beendigung der Veranstaltung Erfurter Altstadtherbst erfolgen muss.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein