Drucksache 1922/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Folgen der Vergabe von Bauleistungen an den vermeintlich günstigsten Anbieter; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eine vollumfängliche Ermittlung dieser Daten innerhalb der Stadtverwaltung ist auf Grund des Aufwandes, der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben und der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten fristgerecht nicht möglich, sodass eine Beantwortung ausschließlich teilweise erfolgen kann.
1. Wie viele Nachträge erfolgten durch Bauunternehmer durchschnittlich pro Bauvorhaben in den vergangenen drei Jahren und um welchen prozentualen Mehrbetrag erhöht sich durchschnittlich der Ursprungsbetrag der jeweiligen Bauvorhaben?
In der Stadtverwaltung wird keine Statistik darüber geführt, wie viele Nachträge durch Bauunternehmer durchschnittlich pro Bauvorhaben in den vergangenen drei Jahren erfolgt sind und um welchen prozentualen Mehrbetrag sich durchschnittlich der Ursprungsbetrag der jeweiligen Bauvorhaben erhöht hat. Im Garten und Friedhofsamt konnte bspw. aufgrund der Vielzahl der Aufträge in unterschiedlichen Größenordnungen nur ein sehr ungenauer Durchschnittswert ermittelt werden. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Nachträge unter 0,5 % liegt. In gleicher Weise ist die prozentuale Auftragserhöhung des Auftragswertes zu betrachten. In diesem Zusammenhang führt nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Nachträgen aufgrund von Minderleistungen in jedem Fall zur Erhöhung des Auftragswertes. Daher kann insgesamt eingeschätzt werden, dass die tatsächliche Erhöhung dort unter 5 % der Gesamtaufträge liegt.
Allgemein ist jedoch anzumerken, dass entsprechende Vergaben i. d. R. an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben werden. Dabei werden die Angebotspreise der einzelnen Positionen und insgesamt u. a. hinsichtlich der Realisierbarkeit und Auskömmlichkeit im Vergleich zu den anderen Angeboten und der Kostenberechnung überprüft. Nachträge ergeben sich i. d. R. aus Leistungen, die sich während des Baus ergeben und die in diesem Umfang/in dieser Art nicht im Leistungsverzeichnis enthalten waren bzw. vollumfänglich nicht planbar waren (z.B. Munitionsfunde, abweichender Baugrund, Witterungseinflüsse etc.). Diese Unsicherheit ist in jedem Leistungsverzeichnis einer Baumaßnahme enthalten. Damit ist das Risiko eines Nachtrags unabhängig vom beauftragten Bieter und formal unabhängig von der Höhe des Auftrags.
2. Wie viele Rechtsstreite hat die Stadt Erfurt in den vergangenen drei Jahren bzgl. Streitigkeiten aus Bauvorhaben geführt, was waren die jeweiligen konkreten Streitgegenstände und was wurde jeweils ausgeurteilt?
Bei den durch die Stadtkämmerei, Verdingungsstelle durchgeführten und betreuten Vergabeverfahren wurden im Jahr 2017 zwei, im Jahr 2018 drei und im Jahr 2019 zwei Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Es wurden fünf Vergabeverfahren von der Vergabekammer beanstandet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind keine Detailinformationen möglich.
3. Welche Kosten waren insgesamt mit den Reststreitigkeiten der vergangenen drei Jahre verbunden und wie erfolgte die Finanzierung?
Bezüglich der unter 2. angesprochenen Verfahren sind in 2018 Kosten in Höhe von 1.973,22 € entstanden. Die Finanzierung erfolgte über das Rechtsamt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein