1701/20 Unfallprävention – Fahrradkuriere in der Stadt Erfurt

Drucksache 1701/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Unfallprävention – Fahrradkuriere in der Stadt Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser, sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Zwischenfälle in den Jahren 2010 bis 2020, aufgeteilt nach Jahren, sind zwischen Bürgern und Fahrradkurieren sowie Radfahrern für Lieferdienste einerseits und Radfahrern allgemein der Stadt Erfurt bekannt und um was für Zwischenfälle handelt es sich konkret?

Die Stadtverwaltung Erfurt, in ihrer Funktion als Ordnungsbehörde, zeichnet sich für Sachverhalte, die den fließenden Verkehr betreffen, nur befugt, wenn diese der Geschwindigkeitsüberwachung zuzuordnen sind. Die von Ihnen unter Punkt 1 dargelegte Fragestellung entzieht sich somit der Zuständigkeit der Ordnungsbehörde.

2. Plant die Stadt Erfurter Unternehmen dazu zu verpflichten, ihre Fahrradfahrer individuell zu kennzeichnen um den Bürgern die Möglichkeit einer konkreten Beschwerde geben zu können und wenn nein, warum nicht und welche Möglichkeiten sieht die Stadt eine solche Pflicht in naher Zukunft einzuführen?

3. Gibt die Stadt Erfurt den Unternehmen Auswahlkriterien für die Wahl ihrer Radfahrer vor oder ist der Stadt Erfurt bekannt, dass die Unternehmen ihre Radfahrer nur nach bestimmten Kriterien auswählen und wie steht die Stadt zur Einführung einer Pflicht der Unternehmen bei der Radfahrerauswahl nur nach bestimmten Kriterien auszuwählen?

Auch die unter Punkt 2 und 3 gefasste Fragestellung tangiert nicht die Kompetenz der Kommune, noch ist hierüber eine Rechtsnorm auszumachen, welche die Landeshauptstadt Erfurt zu den von Ihnen benannten Maßnahmen ermächtigen würde.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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