Drucksache 1699/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Schutzmaßnahmen gegen die „Zweite Welle“ der Coronapandemie
Sehr geehrte Frau Herold, sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welchen Stand hat die aktuelle Bevorratung der Stadt Erfurt an Desinfektionsmitteln, Masken und Schutzanzügen, insbesondere welche Anzahl, Klassifizierung des Desinfektionsmittels und die Art der Maske und Schutzanzüge nach Schutzgrad?
Durch die Zentrale Beschaffungsstelle erfolgte seit Beginn der Corona-Pandemie eine Kontrolle der Lieferfähigkeit des Rahmenvertragspartners insbesondere für den Hygienebedarf, Hand- und Flächendesinfektion, Einweghandschuhe sowie Mundschutzmasken. All diese Artikel gehören auch außerhalb der Corona-Pandemie zu den Verbrauchsmaterialien in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen, dem Amtsarztbereich, dem Betriebsarzt sowie anderen betrieblichen Einrichtungen der SVE mit Hygienevorschriften (z.B. Labore). Infolge der starken Nachfrage am Markt und Lieferengpässen weltweit kam es bei unserem Vertragspartner ebenfalls zu Lieferverzögerungen. Der Lieferant kann nur die Waren ausliefern, die ihm der Hersteller bereitstellt. Die Beschaffungsstelle hat daher neben dem Rahmenvertragspartner weitere Lieferanten und Hersteller (Flamingo) für medizinischen Praxisbedarf akquiriert und damit zusätzliche Beschaffungskanäle eröffnet, um die Nachfrage der betreffenden Einrichtungen zu decken. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes am Markt angeworbene und vertriebene Produkt den Maßgaben des RKI genügt und daher in allen Einrichtungen der SVE gleichermaßen eingesetzt werden kann. Die durch die Zentrale Beschaffungsstelle ausgewählten Produkte verfügen über die erforderlichen Zertifizierungen gemäß RKI und sind viruzid, bakterizid, levurozid, tuberkulozid bzw. wurden nach den geltenden Richtlinien des RKI zur vereinfachten Rezeptur mit Laufzeit bis 30.11.2020 hergestellt. Bis zum Jahresende 2020 können wir die betreffenden Einrichtungen der SVE versorgen. Infolge der weiter anhaltenden Engpässe wurden anhand selber ermittelter Bedarfe entsprechende Reserven gebildet:
Masken
- 10.000 Einfachmasken, Klasse 1 (Medizinischer Mundschutz EN 14683 Typ 2)
- ca. 1.100 wiederverwendbare Stoffmasken
Desinfektionsmittel
- 13 Flaschen Sterilium Viruguard, 1L Nachfüller (RKI-zertifiziert)
- 26 Flaschen Flamingo, 1L Nachfüller (nach RKI vereinfachte Rezeptur bis 30.11.2020)
Flächendesinfektionstücher
- 18 Packungen Microbac Tissues á 80 Tücher
- 20 Dosen Kodan N Wipes á 90 Tücher
- 294 Packungen Descosept á 100 Tücher
- 22 Dosen Mikrozid á 150 Tücher
Zudem hält die Zentrale Beschaffungsstelle Einweghandschuhe und -kittel in ausreichender Zahl vor. Die vorhandenen Bestände werden permanent überprüft und je nach Bedarf und Verfügbarkeit am Markt entsprechend angepasst. Mit Sicht auf die Einkaufspreise ist aufgrund der hohen Nachfrage am Markt sowie verknappten Rohstoffen eine erhebliche Preissteigerung zu verzeichnen.
Masken
- 13.150 Einfachmasken, 3-lagig
- ca. 1.800 Mund-Nasen-Schutzmasken, waschbar
- ca. 2.300 Mehrweg-Community-Masken, waschbar
Desinfektionsmittel
- 34x Händedesinfektionsgel 500 ml
- 7x Händedesinfektion, 1 l
- 48x Händedesinfektion, 10 l
- 2x Händedesinfektion, 20 l
Da es sich hier um Desinfektionsmittel handelt, die nicht den RKI-Richtlinien entsprechen und damit keine Zertifizierung besitzen, sind diese nur in Bereichen verwendbar, für die es keine speziellen Hygienevorschriften gibt.
2. Plant die Stadt Erfurt, an Ärzte und Pflegepersonal sowie an die Erfurter Bürger Masken und Desinfektionsmittel bei einem weiteren Anstieg herauszugeben und wenn ja, von welchen Kriterien (Anzahl der Infizierten, Reproduktionszahl etc.) hängt die Herausgabe ab?
Die Zuständigkeit für die Versorgung von Pflegepersonal mit Schutzkleidung liegt beim TLV. Durch das Gesundheitsamt wird lediglich die Verteilung der PSA für die Nicht-LIGA- Pflegeverbände gewährleistet. Die LIGA-Verbände werden durch das DRK versorgt. Die Verteilung der Schutzkleidung für Ärzte wird i.d.R. über die KV organisiert. Daher stellt sich die Frage der Verteilung über die Stadt Erfurt nicht. Im Katastrophenfall liegt die Zuständigkeit beim Land Thüringen.
3. Welchen Stand hat die aktuelle Bevorratung von Covid-19-Tests, insbesondere welche Anzahl und Art, und anderen Tests für bisher bekannte pandemiegeneigten Seuchen.
Das Gesundheitsamt fordert die notwendigen Tests beim TLV tagaktuell und bedarfsgerecht an. Die Belieferung erfolgt über Kurierdienste. Weitere Tests für andere biologische Lagen zu bevorraten, ist mit Blick auf die gut funktionierenden Organisationsstrukturen und die teilweise begrenzte Haltbarkeit aus Sicht des Gesundheitsamtes nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein