1484/23 Finanzielle Unterstützung des Erfurter Stadtverbands der Kleingärtner

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Landeshauptstadt Erfurt und der Stadtverband der Kleingärtner einigten sich ihren damaligen Aussagen zufolge auf einen städtischen Zuschuss von 500, EUR je Teilung eines großen Kleingartens an den Verband für bis zu 50 Teilungen, mithin insgesamt 25.000, EUR. Der Stadtrat hatte den Zuschuss durch Beschluss bestätigt.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


1. Aus welcher Haushaltsstelle ist der Zuschuss an den Stadtverband der Kleingärtner ersichtlich?

Antwort: Die Zuschüsse an den Stadtverband der Kleingärtner werden im UA 59000 geführt. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2023 konnte die Einplanung von benötigten 25.000 EUR seitens der Stadtverwaltung nicht erfolgen. Jedoch wurden mit dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Linke/Grüne/MWST unter Punkt 15 + 12.500 EUR als Zuschuss an den Stadtverband der Kleingärtner für die Errichtung von neuen Kleingärten (Teilung großer Parzellen) ausgewiesen. Diese zusätzlichen Mittel wurden im 1. NTHH 2023 auf der HHSt. 59000.71800 aufgenommen und bestätigt.

Der Planansatz der HHSt. 59000.71800 beträgt somit für das Jahr 2023 insgesamt 44.500 EUR, davon 12.500 EUR für die Errichtung neuer Kleingärten.


Für die Nachverdichtung im Bestand (Teilung größerer Gärten) wurden somit teilweise die Mittel aufgenommen, sodass an der Thematik weitergearbeitet werden kann.


2. Sollten die Mittel nicht eingeplant sein, warum nicht und wann werden diese im Haushalt eingestellt?

Antwort: Es wird auf Frage 1 verwiesen

3. Wie konkret ist die Zuschussvereinbarung inhaltlich ausgestaltet? Es wird um Vorlage der Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Stadtverband der Kleingärtner gebeten.

Antwort: Derzeit ist das Thema der Gärtenteilungen im Entwicklungsprozess. Das bedeutet, dass zunächst erste Vorschläge für Gärten durch den Stadtverband an das Garten und Friedhofsamt gemeldet werden müssen. An  diesen Beispielen werden exemplarisch alle für eine Gartenteilung notwendigen Schritte besprochen und die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Vereinbarung abgestimmt. Erst im Nachgang zu den
ersten Gesprächen hierzu kann eine gemeinsame Vereinbarung auf den Weg gebracht werden.
Der  Kleingartenbeirat wird entsprechend zu der Vereinbarung informiert, sobald diese in Arbeit ist bzw. abgeschlossen wurde.

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