Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
anlässlich der Berichterstattung der Landeshauptstadt in den sozialen Medien zur Demonstration
am 8. Januar 2022 auf dem Erfurter Domplatz bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie oft wurde bisher seitens der Landeshauptstadt über deren offizielle Kanäle über die
regelmäßigen Erfurter Proteste gegen die Corona–Maßnahmen berichtet, wenn diese nicht
von der Polizei zum Eskalieren gebracht wurden? - Welche Vertreter der Stadtverwaltung haben an der Demonstration als Teil der
Stadtverwaltung Erfurt und welche als Privatpersonen teilgenommen und wie ist
zweiteres mit der politischen Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung vereinbar? - Auf welche Weise wurde die Anzahl der Teilnehmer seitens der Stadtverwaltung erhoben,
da auch der Bericht der Stadtverwaltung auf Facebook eine Teilnehmerzahl benennt und in
den Kommentaren von einer offiziellen Zählung berichtet wird?
Antwort der Stadtverwaltung
Bei der Rechtsmaterie Ordnung und Sicherheit, hier Versammlungsrecht,
handelt es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, sodass eine
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. eines Ausschusses nach § 29 Abs. 2 Ziff. 2
ThürKO nicht gegeben ist. Vielmehr beschränkt sich die Zuständigkeit des
Stadtrates bzw. der Ausschüsse gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO und das damit verbundene Fragerecht auf Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.
Eine Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt daher nicht.