Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß eines Medienberichts vom 29. März 2021 habe es, mutmaßlich nach Aussagen des Oberbürgermeisters, nie „richtige Chancen“ auf Bundesförderung für die Sanierung der Kleinen Eishalle gegeben. Demnach sei „die eingereichte Summe zu hoch und der Topf hoffnungslos überzeichnet gewesen“.
Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche belastbaren Informationen lagen und liegen dem Oberbürgermeister oder der Stadtverwaltung vor, die eine Bewertung der Chancen auf eine Bundesförderung für die Sanierung der Kleinen Eishalle verlässlich ermöglichen?
- Welche belastbaren Informationen liegen dem Oberbürgermeister oder der Stadtverwaltung vor, dass die eingereichte Summe zu hoch gewesen und der „Topf hoffnungslos überzeichnet gewesen“ sei?
- Wieso wurden diese Informationen (Fragen 1 und 2) den Erfurtern, den Vereinsmitgliedern des ESC und dem Stadtrat vorenthalten und der Eindruck aufrechterhalten, als sei eine Sanierung der Kleinen Eishalle mit Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Ringo Mühlmann
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche belastbaren Informationen lagen und liegen dem Oberbürger-meister oder der Stadtverwaltung vor, die eine Bewertung der Chancen auf eine Bundesförderung für die Sanierung der Kleinen Eishalle verlässlich ermöglichen?
Die Entscheidungen über die Förderung trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Da es sich hierbei um ein Gremium handelt, welches analog des Stadtrates und seiner Ausschüsse mehrheitlich entscheidet, steht erst mitgetroffener Entscheidung des Haushaltsausschusses verbindlich fest, ob eine Förderung erfolgt.
Ich habe die Chancen der Landeshauptstadt Erfurt als gering eingeschätzt, da Erfurt bereits in den Projektaufrufen 2016 und 2018 jeweils mit Projekten im Bereich der Maximalförderung (2,7 Mio. in 2016, 4,562 Mio. in 2018, hier für 2 Einzelvorhaben) gelegen hat. Da die Resonanz auf das Bundesprogramm in den Vorjahren sowohl in 2016 als auch 2018 mit jeweils 1.000 bis 1.300 Bewerbungen überaus hoch war und jeweils lediglich rd. 10bis weniger als20% der Projekte in die Förderung aufgenommen werden, hielt ich es nicht für sehr wahrscheinlich, dass erneutin2020 eine Berücksichtigung erfolgt.
Hinzu kommt, dass bereits im Projektaufruf die maximale Förderung auf 3.000.000,00 EUR beschränkt war. Nur in absoluten Ausnahmefällen behält sich der Bund eine höhere Förderung vor. Mit einer beantragten Fördersumme von 4,2 Mio. EUR liegt die Stadt mit der Eishalle weit über der Maximalförderung und somit grundsätzlich nicht Rahmen des Förderprogramms(s. Antwort zu 2)
2. Welche belastbaren Informationen liegen dem Oberbürgermeister oder der Stadtverwaltung vor, dass die eingereichte Summe zu hoch gewesen und der „Topf hoffnungslos überzeichnet gewesen“ sei?
Die Höhe der Bundesbeteiligung ergibt sich aus dem Projektaufruf selbst und soll zwischen 0,5 und 3 Mio. EUR liegen. Die Verwaltung ging dabei–mangels weiterhin ausbleibender Förderzusage des Landes –zunächst von einer 45%-igen Regelförderung (rd. 4,2 Mio. EUR) im Antrag aus.
Der Begriff der „hoffnungslosen Überzeichnung“ war Zitat einer Mitarbeiterin des BMI aus dem Telefonat der Werkleitung des ESB am 25.03.2021und bezieht sich darauf, dass über 1.300 Anträge mit einer Antragssumme von 2.800 Mio. EUR eingegangen sind. Insgesamt wurden laut Pressemitteilung des BMI 400 Mio. EUR bewilligt. Kein Projekt erhielt dabei mehr als 3 Mio. EUR!
3. Wieso wurden diese Informationen (Fragen 1 und 2) den Erfurtern, den Vereinsmitgliedern des ESC und dem Stadtrat vorenthalten und der Eindruck aufrechterhalten, als sei eine Sanierung der Kleinen Eishalle mit Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt möglich?
Es wurden durch die Stadtverwaltung keine Informationen vorenthalten. Die entsprechenden Informationen sind öffentlich zugänglich. Auch wurde gegenüber dem EHC von allen Vertretern der Stadtverwaltung immer erklärt, dass der Ausbau nur mit hoher Förderung von Bund und Land möglich ist und dass die Mittel aus dem Bundesprogram alleine nicht ausreichend sind.
Wir haben daher versucht alle möglichen Förderquellen zu erschließen, leider bislang ohne Erfolg, denn auch im Landeshaushalt finden sich keine Fördermittel für die Eishalle, obwohl die hierfür benötigten Unterlagen dem zuständigen Ministerium schon vor einem Jahr zugegangen sind.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung keinerlei offizielle Information durch das zuständige BMI oder den beauftragten Projektträger seit der Eingangsbestätigung im November 2020 erhalten. In der Eingangsbestätigung wurde zudem ausdrücklich darum gebeten, dass von Rückfragen abzusehen ist, da diese auf Grund der Vielzahl an Förderanträgen nicht beantwortet werden können.
Auch darüber hinaus hat die Verwaltung niemals Informationen vorenthalten und hat auch zu keiner Zeit Aussagen getroffen, die sich als Unwahrheiten herausgestellt haben sollten. Im Gegenteil: Ich darf gerade im Zusammenhang mit der Kleinen Eishalle an die von der Werkleitung ESB im Kontext der Drucksache1257/19 dargestellten Szenarien erinnern, die gerade aufgrund unzureichender Finanzierbarkeit „großer Lösungen“ aufgezeigt wurden und für die die Werkleitung erhebliche Kritik einstecken musste.
Ich halte es daher für zielführender und erfolgversprechender, wenn man die Verwaltung bei der Umsetzung von Ratsbeschlüssen von der Politik und einzelnen Politikern konstruktiv unterstützt wird, denn über die Förderung durch Bund und Land entscheidet nicht die Stadtverwaltung Erfurt. Leider gibt es aber insbesondere bzgl. einer Förderung vom Land nur allgemeine Aussagen zu einer offenen Haltung der Landesregierung, konkrete Haushaltsmittel stehen aber nicht bereit.
Damit wäre, selbst wenn die Stadt Erfurt in das Bundesprogramm aufgenommen worden wäre, die Finanzierung mit einem Eigenanteil von 7 Mio. EUR nach wie vor nicht gesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bausewein