Drucksache 2398/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Nutzung von Hotelunterkünften zur Unterbringung geflüchteter Menschen in Erfurt; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mandler,
der Sachverhalt Ihrer Anfrage betrifft eine Angelegenheit nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG). Bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften handelt es sich um eine Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Nach § 29 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Thüringer Kommunalordnung erledige ich solche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Wie dem § 22 Abs. 3 ThürKO zu entnehmen ist, beschränkt sich die Überwachungsbefugnis des Stadtrats auf die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadtrat hat keine Überwachungsbefugnisse hinsichtlich der durch § 29 ThürKO dem Oberbürgermeister zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesenen laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Aus diesem Grund bestehen keine Informationsrechte für Stadtratsmitglieder in diesem speziellen Aufgabenbereich. Ich möchte Sie daher bitten, bei zukünftigen Anfragen diesen Umstand zu berücksichtigen.
Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin:
1. In welchem Umfang nutzt die Stadt Erfurt aktuell Hotelzimmer zur Unterbringung geflüchteter Menschen, wie viele Personen sind dort untergebracht, wie viele Hotelzimmer werden derzeit zu diesem Zweck angemietet und wie verteilt sich dies jeweils nach Personengruppen (z. B. Asylbewerber, anerkannte Geflüchtete, Geduldete, Ukraine-Vertriebene)?
Die Landeshauptstadt Erfurt nutzt keine Hotelzimmer zur Unterbringung geflüchteter Menschen.
2. Welche monatlichen beziehungsweise jährlichen Kosten entstehen hierfür, differenziert nach Unterkunft, Verpflegung und sonstigen Leistungen, und aus welchen konkreten Haushaltspositionen werden diese Ausgaben bestritten?
3. Welche Strategie verfolgt die Stadt Erfurt zur mittel- und langfristigen Reduzierung oder Beendigung dieser Hotelunterbringungen und inwieweit bestehen hierzu Zielvorgaben oder Planungen seitens der Stadtverwaltung?
Da keine Hotelzimmer zur Unterbringung genutzt werden, können Frage 2 und 3 nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn