2356/25 Förderung und Umsetzung des kulturellen Jahresthemas in Erfurt

Drucksache 2356/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Förderung und Umsetzung des kulturellen Jahresthemas in Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Mandler,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Jahreskulturthemen wurden seit Beginn dieses Förderinstruments beschlossen und in welchem Umfang wurden in den jeweiligen Jahren Mittel an welche Projektträger ausgezahlt?

Zur Teilnahme am kulturellen Jahresthema ruft die Stadt Erfurt seit dem Jahr 2006 („ Rendezvous. 1806-2006 Deutsch-Französisches Jahr “) auf. Alle weiteren Jahresthemen, die bis 2009 jährlich und ab dem Jahr 2011 im zweijährigen Turnus stattfanden, sind auf e rfurt.de unter dem Suchbegriff „Die kulturellen Jahresthemen “ einzusehen.

Seit 2011 wurden für die Jahresthemen jeweils 200.000 Euro an Projektfördermitteln über den städtischen Haushaltsplan beschlossen und für Projektträger zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Mittel erfolgte und erfolgt über den fachlich zuständigen Ausschuss für Kultur. Die jeweiligen Verteilungslisten sind im Gremien- und Bürgerinformationssystem einzusehen.

2. Welche konkreten Veranstaltungen wurden durch diese Fördermittel im Sinne der jeweiligen Jahresthemen durchgeführt und wie wurde deren Wirksamkeit oder gesellschaftliche Relevanz durch die Stadtverwaltung oder Dritte bewertet (Am Beispiel der letzten fünf Jahresthemen)?

Die Förderung über kulturelle Jahresthemen erfolgt immer projektbasiert. Die in den jeweiligen Jahren vom fachlich zuständigen Ausschuss beschlossenen Verteilungslisten sind – wie in Frage 1 dargestellt – im Gremien- und Bürgerinformationssystem einsehbar.

Die gesellschaftliche Relevanz eines kulturellen Jahresthemas ergibt sich aus den vom Stadtrat beschlossenen Motti. Die Projektförderanträge werden, neben formalen Kriterien, auch auf inhaltliche Eignung geprüft. Hierauf basiert der Beschlussvorschlag für den zuständigen Ausschuss. Nach Abschluss der Projekte sind die bezuschussten Akteure gemäß Kulturförderrichtlinie aufgefordert, einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweise sowie einen Sachbericht, nebst etwaigen Presseartikeln, einzureichen um so die Wirksamkeit des Vorhabens nachzuweisen.

3. Inwiefern spiegeln sich die mit den Jahresthemen verfolgten Zielstellungen – insbesondere bezogen auf kulturelle Teilhabe und die Stadtgesellschaft – in der Umsetzung der Projekte wider und wie wird dabei die Beteiligung von Stadtverwaltung, Stadtgesellschaft oder Stadtteilakteuren gesichert?

Bei kulturellen Projektförderungen wird generell auf eine Gemeinwohlorientierung mit offenen Zugangsmöglichkeiten geachtet. Damit ist auch bei den Projekten der kulturellen Jahresthemen eine kulturelle Teilhabe der Stadtgesellschaft gesichert.

Zur Antragseinreichung wird über diverse Kanäle aufgerufen, so etwa über Pressemitteilungen, Social Media, das Amtsblatt oder die Webseite der Stadt Erfurt. Gemäß der städtischen Kulturförderrichtlinie werden neben Vereinen und anderen juristischen Personen, auch Einzelpersonen, Initiativen oder Künstlergruppen als Projektträger zugelassen. Akteure, die eine Förderung für ihre Vorhaben erhalten werden insbesondere beim kulturellen Jahresthema in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, um so bestmöglich für Angebote werben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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