Drucksache 2348/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Gleichbehandlung wirtschaftlich tätiger Anbieter bei der Nutzung städtischer Schulgebäude sowie Entgeltregelung; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche privatwirtschaftlichen Anbieter (z.B. Telekommunikationsunternehmen, Energieversorger oder Finanzdienstleister) haben in den letzten 5 Jahren Schulgebäude der Stadt Erfurt für eigene Veranstaltungen genutzt und auf welcher vertraglichen oder sonstigen Grundlage erfolgte dies?
Eine Auflistung sämtlicher Mieter von Räumlichkeiten in Schulgebäuden der Landeshauptstadt Erfurt aus den letzten fünf Jahren kann Ihnen nicht gegeben werden. Eine derartig detaillierte Aufstellung liegt in der Stadtverwaltung Erfurt nicht vor und eine Erstellung würde einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand mit sich bringen, der angesichts der Auslastung der Mitarbeiter nicht gerechtfertigt ist.
2. Wurden für diese Nutzungen Entgelte (Miete, Nutzungsgebühren oder pauschale Nebenkostenerstattungen mit Angabe der Höhe) erhoben und erfolgten einzelne Nutzungen kostenfrei und wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Überlassung von Räumen an den Schulen in der Landeshauptstadt Erfurt erfolgt auf Grundlage der „Benutzungs – und Entgeltordnung zur kurzzeitigen Überlassung von Räumen und Flächen der Landeshauptstadt Erfurt“.
3. Wurde im Fall der Nutzung des staatlichen Gymnasiums „Albert Schweitzer“, das mit Fördermitteln saniert wurde, geprüft, ob eine entgeltfreie oder kommerzielle Nutzung durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen gegen geltende Fördermittelauflagen verstößt oder zu einer förderschädlichen Verwendung führen könnte?
Die im Rahmen der Zuwendungsbescheide vom 15.11.2000 und 27.03.2002 gewährten Fördermittel unterliegen einer Zweckbindung von 25 Jahren zur Nutzung der Gebäude für schulische Zwecke. Eine kurzzeitige, entgeltfreie oder kommerzielle Nutzung einzelner Räume durch Dritte führt nicht zu einem Verstoß gegen die Förderauflagen, solange die schulische Nutzung der Gebäude weiterhin im Vordergrund steht und der Förderzweck damit erfüllt bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn
Hinweis: Der Anfrage war als Anlage ein Anschreiben der OXG Glasfaser GmbH vom 09.09.2025 beigefügt, mit dem zu einer Informationsveranstaltung am 24.09.2025 im Staatlichen Gymnasium „Albert Schweitzer“ Erfurt eingeladen wurde (Textdokument, keine Diagramme oder Tabellen).