2199/22 Erstaufnahmeeinrichtung in Erfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Freistaat Thüringen plant Presseberichten zufolge in Erfurt eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Die Stadt Erfurt hat bereits in den vergangenen Wochen einen Aufnahmestopp für Flüchtlinge ausgesprochen, weil keine  geeigneten Unterkunftsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stünden und die Refinanzierung durch das Land bei weitem nicht ausreiche. Nachdem der Oberbürgermeister zunächst angeblich nichts von dem Vorhaben gewusst haben soll, wird davon ausgegangen, dass nunmehr alle Informationen durch die Stadt Erfurt eingeholt wurden.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 

  1. Welches Objekt soll als Erstaufnahmeeinrichtung hergerichtet werden und Kosten in welcher Höhe sind damit verbunden?
  2. Wie hoch ist der durch die Stadt Erfurt zu finanzierende Anteil an der Erstaufnahmeeinrichtung insgesamt und wo werden die Kosten im Nachtragshaushalt aufgeführt bzw. wie soll der Nachtragshaushalt nachträglich geändert werden, damit die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden können?
  3. Inwieweit sollen die durch die Stadt Erfurt getätigten Aufwendungen bezüglich der Erstaufnahmeeinrichtung erstattet werden und wie stellt die Stadt sicher, dass die Erstattung kostendeckend erfolgt?

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Betreibung von Erstaufnahmeeinrichtungen unterliegt der Verantwortung des Freistaates Thüringen. Wie aus der Presse zu erfahren war, wird die Nutzung des ehemaligen GlobusBaumarktes in ErfurtLinderbach durch den Freistaat Thüringen angestrebt. Weitere Informationen liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

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