2192/22 Versicherung wertvoller Ausstellungstücke in Erfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 22.11.2022 wurde der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts aus dem KeltenRömerMuseum Manching gestohlen. Aufgrund des extrem hohen Materialwertes war der Goldschatz nicht versichert. Eine Nachtwache, die den Diebstahl hätte verhindern können, gab es nicht.


Mit Blick auf den Jüdischen Schatz von Erfurt und weiteren wertvollen Ausstellungsstücken sowie der zunehmenden Clankriminalität in der Landeshauptstadt wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Inwieweit ist der Jüdische Schatz von Erfurt versichert und sollte dieser insgesamt oder einzelne Teil hieraus nicht versichert sein, warum nicht und greift die Versicherung auch bei Verlust während eines Transports?
  2. Welche weiteren wertvollen Ausstellungsstücke befinden sich in der Stadt Erfurt, wie sind diese versichert und sollten wertvolle Ausstellungsstücke nicht versichert sein, warum nicht und greift die Versicherung auch bei Verlust während eines Transports?
  3. Ist zum Schutz sämtlicher wertvoller Ausstellungstücke in den jeweiligen Räumlichkeiten je eine Nachtwache eingestellt oder ist eine entsprechende Einstellung geplant, wenn nicht, warum nicht und welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen wurden durch die Verantwortlichen getroffen, um die Ausstellungsstücke vor Diebstahl zu schützen?

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Inwieweit ist der Jüdische Schatz von Erfurt versichert und sollte dieser insgesamt oder einzelne Teil hieraus nicht versichert sein, warum nicht und greift die Versicherung auch bei Verlust während eines Transports?


Über den Kunstversicherungsvertrag der Landeshauptstadt Erfurt besteht für Dauerleihnahmen der Alten Synagoge Erfurt (Exponate des „Erfurter Schatzes“) bis zu einer Höchstversicherungssumme von derzeit 12.684.154,50 EUR
Versicherungsschutz. Es handelt sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung, wobei die Gefahren Krieg und Terror ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf Aufenthalte in eigenen Räum-
lichkeiten sowie auf alle Land und Lufttransporte.


2. Welche weiteren wertvollen Ausstellungsstücke befinden sich in der Stadt Erfurt, wie sind diese versichert und sollten wertvolle Ausstellungsstücke nicht versichert sein, warum nicht und greift die Versicherung auch bei Verlust während eines Transports?


Entsprechendes gilt für den im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt stehenden Kunstbestand / Dauerleihnahmen bis zu einer Höchstversicherungssumme von 51.129.000 EUR bei Aufenthalten in eigenen Räumlichkeiten. Transporte innerhalb Erfurts sind auf eine Höchstversicherungssumme von 15.338.000 EUR begrenzt.


Wertvolle Sammlungsstücke in den musealen Beständen sind identifiziert und fachgerecht gesichert. Von einer Einzelaufstellung wird an dieser Stelle aus Gründen der Sicherheit abgesehen.

3. Ist zum Schutz sämtlicher wertvoller Ausstellungstücke in den jeweiligen Räumlichkeiten je eine Nachtwache eingestellt oder ist eine entsprechende Einstellung geplant, wenn nicht, warum nicht und welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen wurden durch die Verantwortlichen getroffen, um die Ausstellungsstücke vor Diebstahl zu schützen?

Sämtliche Ausstellungsstücke werden nach Anforderungen des Versicherungsschutzes und der Objektgegebenheiten selbst bewacht und gesichert. Von einer Einzelaufstellung der Maßnahmen wird an dieser Stelle aus Gründen der Sicherheit abgesehen.

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