Drucksache 2034/23; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Mülleimer in Niedernissa; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wann wird in der Stellungnahme zur Drucksache 1494/22 angekündigte Anbringung des Mülleimers in der o. g. Unterführung erfolgen und aus welchen Gründen erfolgte diese bisher nicht?
Mit der Stellungnahme vom 02.12.2022 wurde die Aufstellung eines Papierkorbes im Bereich der Fußgängerunterführung zwischen Niedernissa und Windischholzhausen in Aussicht gestellt. Für die Aufstellung waren noch einige Vorarbeiten erforderlich. Aufgrund vielfältiger anderer Aufgaben und Probleme sowie eines hohen Krankenstandes konnten die Vorarbeiten leider nicht abgearbeitet werden.
Im Laufe der seitdem vergangenen Zeit wurden in dem Bereich der Fußgängerunterführung zwischen Niedernissa und Windischholzhausen kurzzeitig durch die Stadtwirtschaft ein portabler Behälter aufgestellt. Im Verlauf der weiteren Prüfung wurde jedoch durch das Tiefbau- und Verkehrsamt eine zu geringe Durchgangsbreite festgestellt, was eine zusätzliche Gefahrenstelle darstellt. Eine Aufstellung eines Papierkorbes in diesem Bereich ist daher nicht mehr möglich und kann somit nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein