1468/20 Zentrale Leitstelle der Landeshauptstadt Erfurt

Zentrale Leitstelle der Landeshauptstadt Erfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit mehreren Jahren wird auf Landesebene die Neustrukturierung der Zentralen Leitstellen vorangebracht. Diese Planungen entfalten möglicherweise auch Auswirkungen auf die Zentrale Leitstelle der Landeshauptstadt Erfurt.

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat die landesweite Neustrukturierung der Zentralen Leitstellen Auswirkungen auf die Zentrale Leitstelle Erfurt, in deren Folge sich welche Auswirkungen auf notwendige einmalige Haushaltsmittel ergeben?
  2. Ändert sich durch das Landesprojekt zur Neustrukturierung der zentralen Leitstellen der von der Stadt Erfurt zur Verfügung zu stellende jährliche Finanzbedarf für die Zentrale Leitstelle?
  3. Auch wenn dies möglicherweise den übertragenen Wirkungskreis betrifft: Welchen Stand hat die Umsetzung dieses Vorhabens in Erfurt und eine mögliche Beteiligung des Kreises Weimar?

Mit freundlichen Grüßen

Ringo Mühlmann

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Hat die landesweite Neustrukturierung der Zentralen Leitstellen Auswirkungen auf die Zentrale Leitstelle Erfurt, in deren Folge sich welche Auswirkungen auf notwendige einmalige Haushaltsmittel ergeben?

Zunächst ist festzustellen, dass die landesweite Neustrukturierung der Zentralen Leitstellen nicht ursächlich für einen Finanzbedarf der Zentralen Leitstellen, so auch der Zentralen Leitstelle Erfurt, ist. Dieser besteht ohnehin in erheblichem Umfang und ist vor allem in der zunehmenden Digitalisierung, aber auch in deutlich erhöhten Sicherheitsstandards sowie den damit verbundenen personellen, technologischen und finanziellen Anforderungen an den Betrieb von Zentralen Leitstellen begründet. Die Neustrukturierung der Zentralen Leitstellendes Freistaates Thüringen ist ein zukunftsfähiger Weg, um die o.g. Anforderungen durch verstärkte kommunale Zusammenarbeit bewältigen zu können.

2. Ändert sich durch das Landesprojekt zur Neustrukturierung der zentralen Leitstellen der von der Stadt Erfurt zur Verfügung zu stellende jährliche Finanzbedarf für die Zentrale Leitstelle?

Wie in Pkt. 1 ausgeführt, ändert sich der Finanzbedarf der Zentralen Leitstelle Erfurt nicht allein durch das Landesprojekt. Vielmehr ist festzustellen, dass die aktuell bereitgestellten Finanzmittel grundsätzlich für den Weiterbetrieb der Zentralen Leitstelle Erfurt nicht auskömmlich sind. Der notwendige Finanzbedarf wird zurzeit ermittelt – konkrete Zahlen sind aber erst in einigen Monaten zu beziffern.

3. Auch wenn dies möglicherweise den übertragenen Wirkungskreis betrifft: Welchen Stand hat die Umsetzung dieses Vorhabens in Erfurt und eine mögliche Beteiligung des Kreises Weimar?
 
Bzgl. dieser Frage wird auf die regelmäßige Berichterstattung zur Drucksache 2076/19 (Beschlusspunkt 3) verwiesen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
A. Bausewein

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