1467/20 Einführung des Digitalfunks für die Erfurter BOS

Einführung des Digitalfunks für die Erfurter BOS

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach Auskunft der Landesregierung wird für die kommunalen BOS bis voraussichtlich Herbst 2021 die Umstellung der bisherigen analogen Funktechnik auf den Digitalfunk abgeschlossen sein. Bezüglich der Kosten werden für Thüringen ca. 20 Millionen veranschlagt, von denen auch die Landeshauptstadt Erfurt einen Teil tragen muss.

Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Haushaltsmittel in welcher Höhe sind im Haushalt der Landeshauptstadt für die Umrüstung von analoger auf digitale Funktechnik für welchen Zeitraum eingeplant?
  2. Welche laufenden Kosten werden im Nachgang der Umrüstung entstehen und in künftigen Haushaltsplänen zu berücksichtigen sein?
  3. Auch wenn dies möglicherweise den übertragenen Wirkungskreis betrifft: Welchen Stand hat die Umsetzung dieses Vorhabens in Erfurt?

Mit freundlichen Grüßen

Ringo Mühlmann

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Bezüglich der gewählten Begriffe ist festzustellen, dass es sich bei diesem Projekt um die Ausstattung der nicht polizeilichen BOS mit Digitalfunktechnik handelt. Hierunter sind neben den Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten auch die Leistungserbringer im Rettungsdienst zu subsumieren.

1. Haushaltsmittel – in welcher Höhe sind diese im Haushalt der Landeshauptstadt für die Umrüstung von analoger auf digitale Funktechnik und für welchen Zeitraum eingeplant?

Der Realisierungsbeginn der Umrüstung auf BOS-Digitalfunk für die nicht-polizeilichen BOS der Landeshauptstadt Erfurt war für das Haushaltsjahr 2017 geplant und wurde zunächst im Rahmen neu beschaffter Fahrzeuge umgesetzt. Aufgrund fehlender Kapazitäten seitens des Auftragnehmers konnte das Gros der Bestandsfahrzeuge jedoch erst im Haushaltsjahr 2019 migriert wer-den.

Die korrespondierenden Haushaltszahlen stellen sich wie folgt dar:

2. Welche laufenden Kosten werden im Nachgang der Umrüstung entstehen und in künftigen Haushaltsplänen zu berücksichtigen sein?

Wie bei der analogen BOS-Funktechnik entstehen Kosten für Wartung/Instandhaltung und Reparatur/Instandsetzung. Entsprechend der bislang gewonnenen Erkenntnisse aus dem Betrieb dieser Technik werden diese Finanzbedarfe in den Haushaltsunterabschnitten 13000, 13099, 14000, 16000 und 16100 angemeldet und bei Notwendigkeit angepasst. Ebenso sind in den nächsten Jahren Ersatzbeschaffungen dieser Geräte notwendig.

3. Auch wenn dies möglicherweise den übertragenen Wirkungskreis betrifft: Welchen Stand hat die Umsetzung dieses Vorhabens in Erfurt?

Gemäß § 2 Abs. 2 ThürBKG sind der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe Pflichtaufgaben jeder Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Dies betrifft auch die Ausstattung der Feuerwehren (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürBKG).

Für die nicht polizeilichen BOS der Landeshauptstadt Erfurt ist die Migration abgeschlossen, d.h. die Einsatzkräfte setzen den Digitalfunk im Regelbetrieb ein. Der Vollständigkeit halber ist zu informieren, dass die analoge Funktechnik für einen Übergangszeitraum zunächst parallel weiter betrieben werden muss (analoge Objektfunkanlagen; Zusammenwirken mit BOS, die noch nicht migriert haben).

Darüber hinaus ist im Kontext dieses sehr umfangreichen Migrationsprojektes die Verwaltung noch mit der Bearbeitung von korrespondierendem Schriftverkehr befasst (bspw. Zuwendungsverfahren).

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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