1428/20 Mit der Erfurt-App mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen

Mit der Erfurt-App mehr Bürgerbeteiligung ermöglichen

Sachverhalt

Damit der Stadtrat auf kommunaler Ebene wichtige Entscheidungen treffen kann, ist es für ihn unabdingbar zu wissen, was die Erfurter tatsächlich für ihre Stadt wollen. Eine Befragung der Bürger zu öffentlichen kommunalen Angelegenheiten kann dem Stadtrat wichtige Hinweise geben und so in der Entscheidungsfindung wesentlich unterstützen.

Eine Einwohnerbefragung über die Erfurt-App würde zur massiven Verbesserung der direktdemokratischen Einbindung der Erfurter in Entscheidungen mit langfristigen und bedeutsamen Auswirkungen für die Stadt Erfurt beitragen.

Die Befragung per App stellt für die Bürger eine einfache und schnelle Möglichkeit dar, sich auf kommunaler Ebene politisch zu informieren und mitzuwirken. Denn das Durchsuchen von Internetseiten, klassischen Medien sowie der Besuch von politischen Stammtischen und Ortsterminen bedeuten einen höheren zeitlichen Aufwand, den viele Bürger nicht bewältigen können. Ebenso ist der Aufwand der klassischen, schriftlichen Bürgerbefragung viel zu hoch, als dass sie zu jeder Angelegenheit durchgeführt werden könnte. Die Befragung per App ist schneller, einfacher und erlangt mit der Zeit aufgrund ihrer Kompaktheit und einfachen Handhabung eine größere Reichweite.

Bei der Umsetzung der Einwohnerbefragung per App muss sichergestellt werden, dass ausschließlich Erfurter Wahlberechtigte nach § 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz teilnehmen können und die Stimmabgabe dennoch anonym erfolgt. Sämtliche Vorschriften des Datenschutzes sind zu beachten.

Hierzu präsentieren wir folgenden Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Erfurt-App hinsichtlich des Ermöglichens von Einwohnerbefragung nach dem Vorbild der Tübinger BürgerApp, ggf. in Zusammenarbeit mit der Universität Erfurt sowie der Fachhochschule Erfurt, erweitert werden kann.
  2. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung zum Ende des 4. Quartals 2020 vorzulegen, mit dem Ziel ab Beginn des Jahres 2021 die Einwohnerbefragung zu öffentlichen kommunalen Angelegenheiten per App zu realisieren.
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem mit der Prüfung der Finanzierung des Projekts durch Fördermittel des Landes und des Bundes beauftragt.

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