1446/24 Wasserversorgung Kleingartenverein „Am Sportplatz e.V.“

Drucksache 1446/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Wasserversorgung Kleingartenverein „Am Sportplatz e.V.“; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Aus welchen konkreten Gründen konnte seit April 2020 keine Wasserversorgung der Kleingartenanlage hergestellt werden?

Für die Sicherstellung der Wasserversorgung ist der Verein verantwortlich. Die dafür benötigte Infrastruktur befindet sich grundsätzlich im Eigentum des Vereins. Bei der Inanspruchnahme für anderweitige Nutzungen werden diese Anlagen auch entschädigt. Die Stadt unterstützt mit Fördermitteln die Wiederherstellung nach der Aufgrabung, für den Neu- und Ersatzbau von Wasserleitungen existiert keine Förderkulisse.

2. Welche Maßnahmen plant die Stadt kurzfristig zu ergreifen, um die Wasserversorgung wiederherzustellen und ist insbesondere die Nutzung einer Zisterne möglich?

Die Nutzung von Regenwasserzisternen ist grundsätzlich möglich und im Sinne des Schwammstadtprinzips geboten. Auch andere Kleingartenanlagen vorsorgen sich mit Regenwasser, da sie nicht ans Wassernetz angeschlossen sind. Zu bedenken ist weiterhin, dass ein Anschluss der Gartenlauben an die Wasserversorgung für die kleingärtnerische Nutzung nicht erforderlich ist.

3. Bis wann ist mit der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen zu rechnen?

Die Verwaltung stellt sich nicht gegen die Versorgung der Kleingartenanlage mit Wasser, sie wird jedoch auch nicht den Bau und die Finanzierung übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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