Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bereits seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass sich Vereine, die vermutlich finanziell durch die Landeshauptstadt Erfurt gefördert werden, regelmäßig eindeutig tagespolitisch positionieren und direkt Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Dies geschieht durch Vereinsveranstaltungen mit entsprechender politischer Ausrichtung oder durch gesellschaftspolitische Äußerungen auf sozialen Netzwerken, wobei die politische Neutralität nicht mehr gewahrt bleibt. Insbesondere richten sich die Vereine ausdrücklich und direkt durch Öffentlichkeitsarbeit gegen die im Erfurter Stadtrat vertretene Alternative für Deutschland (AfD). Zugleich wird diese dabei vom politischen Diskurs ausgeschlossen.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche Vereine werden von der Landeshauptstadt Erfurt in welcher Höhe finanziell gefördert?
- Sind diese geförderten Vereinen vertraglich oder aufgrund des jeweiligen Zuwendungsbescheides zur politischen Neutralität verpflichtet? Wenn ja, um welche Vereine handelt es sich dabei konkret?
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Möller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.Welche Vereine werden von der Landeshauptstadt Erfurt in welcher Höhe finanziell gefördert?
Als Anlage übergebe ich Ihnen die Übersicht über die Vereine und Verbände, welche bisher im Jahr 2020 eine Förderung durch die Stadt Erfurt erhalte nhaben.
2.Sind diese geförderten Vereine vertraglich oder aufgrund des jeweiligen Zuwendungsbescheides zur politischen Neutralität verpflichtet? Wenn ja, um welche Vereine handelt es sich dabei konkret?
Die Beantragung und Vergabe der Fördermittel erfolgt nach den entsprechenden Förderrichtlinien der einzelnen Bereiche.
Die Anträge der Vereine und Verbände auf Fördermittel beinhalten die Angaben zu den Zielen der Projekte, einen Kosten- und Finanzierungsplan und eine sachliche Darstellung der Verwendung der finanziellen Mittel. Die Bestätigung der Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Regel durch die zuständigen Ausschüsse des Erfurter Stadtrates.
Die mit Bescheid ausgereichten Fördermittel an die Vereine und Verbände sowie die dazugehörigen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Förderungen (ANBestEF) bedingen einen zweckentsprechenden Mitteleinsatz. Dabei ist ein grundsätzliches und explizites Neutralitätsgebot im Rahmen der Förderung durch die Zuwendungsempfänger zu beachten. Dies spiegelt sich in verschiedenen Unterlagen und Festlegungen zur Förderung zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze wider.
Beispielhaft für die Verpflichtung zur Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze und zur Einhaltung der politischen Neutralität sind hier angeführt:
- in der Eingangsbestätigung und Erklärung zum Mittelabruf für den Bereich Ehrenamt: „Wir erklären, dass der Verein bzw. Verband positiv für die im Grundgesetz verankerten Staatsziele, insbesondere für die im Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz enthaltenen Grundsätze eines demokratischen, sozialen Rechtsstaates eintritt und unsere Angebote und Einrichtungen allen Personen der Zielgruppe unabhängig von Nationalität, Herkunft, Rasse oder Weltanschauung offen stehen.“
- in der Förderrichtlinie Soziales Erfurt, Punkt 3.1 Fördervoraussetzungen: „… Zuwendungsempfänger können rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts, Selbsthilfegruppen und sonstige Institutionen sein, […]• deren Bekenntnis und Handeln den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Thüringen nicht zuwiderläuft, …. […]Diese Fördervoraussetzung wird im Rahmen der Antragsprüfung geprüft“
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein
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