Drucksache 0807/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Essensanbieter an den Schulen in Erfurt; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mandler,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Essensanbieter sind an den einzelnen Schulen in Erfurt tätig (konkrete Auflistung Dienstleister)?
Folgende Caterer versorgen die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt:
- apetito catering Education B.V. & Co. KG
- MenüPartner B.V. & Co. KG
- DLS Dienstleistungs- und Service West GmbH
- MenüMobil „Ihre regionale Frische“ GmbH
- RWS Cateringservice GmbH
- Schmähling Catering GmbH & Co.KG Darüber hinaus wird in dem Förderzentrum 1 und 2 vor Ort selbst gekocht.
An den staatlichen berufsbildenden Schulen erfolgt keine Mittagsversorgung durch die Stadt Erfurt.
Für die Mittagsversorgung der Schulen in freier Trägerschaft ist die Stadt Erfurt nicht zuständig.
2. Inwiefern gibt es seitens der Stadt eine regelmäßige Qualitätskontrolle der Essensanbieter, welche Qualitätskriterien werden hierbei angewendet, wann fanden die letzten Überprüfungen statt und welche Maßnahmen sind geplant, um die Qualität der Schulverpflegung weiter zu steigern?
Gemäß der geltenden Dienstleistungskonzession erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen. Die erste Prüfung erfolgt im Rahmen der Angebotswertung und danach mindestens einmal jährlich.
Durch den Konzessionsnehmer sind halbjährlich Gespräche zwischen der Küche, den Schülern und Eltern sowie dem schulischen Personal zu führen, bzw. Feedbackbögen auszugeben und auszuwerten.
Im Rahmen der Qualitätssteigerung werden auch die Ziele der 1. Nachhaltigkeitsstrategie der Landeshauptstadt Erfurt berücksichtigt. Des Weiteren ist geplant, zukünftig auch die Vorgaben der Bio-AHVV (Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung – Bio-AHVV)) in die Dienstleistungskonzession mit aufzunehmen.
3. Welche finanziellen Förderungen stellt die Stadt Erfurt für die Essensversorgung an Schulen bereit, wie viele Schüler erhalten eine öffentliche Finanzierung und wie haben sich die Förderbeträge sowohl für die Schulen als auch für die Schüler in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Durch die Stadt Erfurt erfolgt keine Förderung der Essensversorgung im Sinne von Zuschüssen.
Allerdings werden durch die Stadtverwaltung die Räumlichkeiten der Schule, insbesondere die Küchen und die Speiseräume, zur Zubereitung der Speisen sowie zur Essenausgabe an die Schüler, kostenfrei vorgehalten.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn