0767/24 Lärmschutzwand an der Konrad-Adenauer-Straße

Drucksache 0767/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Lärmschutzwand an der Konrad-Adenauer-Straße; öffentlich

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wurden nach Kenntnis der Stadtverwaltung vor der Errichtung der Lärmschutzwand zum Schutz der Einwohner des Ortsteils Dittelstedt die Auswirkungen auf den Ortsteil Urbich geprüft, wenn ja, auf welche Weise wurde dies geprüft und welche Auswirkungen auf Urbich wurden dabei festgestellt?

Die kürzlich errichtete Lärmschutzwand westlich der Konrad-Adenauer-Straße steht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Realisierung eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BUE219 „Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung“ 1. Änderung. Dieser setzt westlich der Konrad-Adenauer-Straße ein Mischgebiet fest. Dieser Bereich war zur Zeit der Planaufstellung Dittelstedt zugehörig, zählt aber heute vollständig zum Ortsteil Urbich. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur L 1052 (Ortsumfahrung Erfurt) wurde die Errichtung einer Lärmschutzwand für den Fall festgelegt, dass es westlich dieser Straße zu einer Ansiedlung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe entsprechend dem Bebauungsplan BUE219 kommt. Die Fläche für Schutzmaßnahmen ist im Bebauungsplan als solche festgesetzt.

2. Welche Behörden sind mit welcher jeweiligen Aufgabe für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Konrad-Adenauer-Straße in Erfurt auf Höhe der Ortslage Urbich gegenüber der vor Kurzem errichteten Lärmschutzwand zuständig?

Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumfahrung 1998 war das Thüringer Landesverwaltungsamt. In diesem Verfahren erfolgte die Schallberechnung für beide Seiten der Umfahrung, sowohl für die Urbicher als auch die damals Dittelstedter Seite. Straßenbaulastträger ist das Land Thüringen. 2020 hat das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ein erneutes Gutachten zur Dimensionierung der Lärmschutzwand unter Berücksichtigung neuer Verkehrsprognose-Daten erstellen lassen. Auf dieser Basis erfolgte die Dimensionierung der Lärmschutzwand westlich der Umfahrung im Auftrag des Landes Thüringen.

3. Auf welche Weise kann den Einwohnern des Ortsteils Urbich schnell geholfen werden oder müssen diese die zusätzliche Lärmbelastung nun auf nicht absehbare Zeit ertragen?

Der Schallschutz für den östlich der Umfahrung gelegenen Teil des Ortsteiles Urbich wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung der zu errichtenden Lärmschutzwand ebenfalls untersucht. Die Lärmschutzwand sollte beidseitig hochabsorbierend ausgeführt werden, um pegelerhöhende Reflexionen zu vermeiden. Unter dieser Maßgabe sollte es nicht zu zusätzlichen Belastungen kommen. Verantwortlich für Planung und Ausführung der Lärmschutzwand ist das Land Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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