Drucksache 0694/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Rettungsdienstbereich Erfurt – Anpassung der Vorhaltezeiten des C-Dienst NEF; öffentlich
Sehr geehrter Herr Töpfer,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Auf Basis welcher Bemessungskriterien oder konkreter Einsatzdaten wurde entschieden, dass die Vorhaltezeit des C-Dienst NEF auf 08:00 bis 20:00 Uhr reduziert wird und welche Analysen oder statistischen Grundlagen wurden hierfür herangezogen?
Grundlage für die Vorhalteberechnung waren die als abrechenbare bzw. als Fehleinsatz anerkannten Einsätze des Rettungsdienstes im Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2023.
Diese wurden nach Tag-Art und in Stundenintervallen mittels Poisson-Verteilung ausgewertet und führten nach Bewertung durch den Rettungsdienstbereichsbeirat zur festgelegten Vorhaltezeit, welche im 7. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan des Rettungsdienstbereiches Erfurt Anwendung fand.
2. Ist durch diese Anpassung tatsächlich eine Veränderung des Status quo gegeben oder entspricht die neue Regelung ohnehin den bisherigen faktischen Einsatzzeiten des C-Dienst NEF?
Die Vorhaltezeiten wurden, wie bereits in den Antworten zu Ihrer Anfragen unter Drucksache 0087/25 – Rettungsmittelvorhaltung in Erfurt – und zur Drucksache 0411/25 – Rettungsdienstbereich Erfurt – Rettungsdienst und Einsatzkoordinierung – dargelegt, dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Faktisch bedeutet die neue Vorhaltezeit des C-Dienst-NEF eine Verringerung der Vorhaltezeiten um:
- 4 Stunden für die Tage Montag bis Donnerstag, Sonntag und bei Werkfeiertagen (üblicherweise die gesetzlichen Feiertage),
- 5 Stunden für Freitag und
- 4 Stunden für Samstag.
3. Wie hoch sind die monatlichen Betriebskosten des C-Dienst NEF für das Jahr 2024 und welche Prognosen oder Budgetplanungen gibt es für das Jahr 2025, insbesondere im Hinblick auf mögliche Einsparungen durch die Anpassung der Vorhaltezeiten?
Die jährlichen Betriebskosten der Rettungsmittel werden mit den Kostenträgern auf Grundlage der ThürKLNVO abgestimmt und durch diese vollständig – so denn keine Pluralitätskosten anfallen – refinanziert. Aus den abgestimmten Kosten in Höhe von ca. 15,4 Millionen Euro entfällt ein Kostenanteil von ca. 1,7 Millionen Euro auf die drei NEF. Eine Differenzierung zu den einzelnen NEF erfolgt nicht. Hier sei weiterhin gesagt, dass die Gestellung und die Vergütung der Notärzte durch die KVT erfolgt.
Im Übrigen sei erwähnt, dass durch die vollständige Zuordnung des C-Dienst-NEF zum Deutschen Roten Kreuz Pluralitätskosten in Höhe von jährlich ca. 25.000 Euro eingespart werden.
Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn