0543/25 Organisation Großschadensfall

Drucksache 0543/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Organisation Großschadensfall; öffentlich

Sehr geehrter Herr Töpfer,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Daten werden von der Stadt Erfurt zum Rettungsdienst überhaupt erfasst (Auflistung Kategorien)?

Die Dokumentation des Einsatzgeschehens wird in der Richtlinie 01/19 zur Durchführung des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich Erfurt geregelt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Grob lassen sich die Daten des Einsatzprotokolls in folgende Kategorien unterteilen:

  • Patientendaten,
  • rettungstechnische Daten,
  • Notfallgeschehen/Erstbefund,
  • Befunde,
  • Verdachtsdiagnose,
  • Verlauf,
  • Maßnahmen,
  • Reanimation/Tod,
  • Ergebnis,
  • Übergabe/Transportziel,
  • durchgeführte Maßnahmen NFS und
  • Angehörige.

Des Weiteren werden die Vorgaben der Ziffer 9 des Landesrettungsdienstplans für den Freistaat Thüringen mit Bezug zur Dokumentation in der Leitstelle vollumfänglich umgesetzt.

2. Welche überregionalen Ressourcen stehen zur Verfügung, welche taktischen Einheiten sind an welchen Standorten stationiert und mit welcher Kapazität können sie im Bedarfsfall Unterstützung leisten?

Im Großschadensfall stehen verschieden Ressourcen zur Verfügung. Zum einen findet die Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen – ÜMANV (ThürStAnz Nr. 30/2019 S. 1151 ff.) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Durch die ad hoc Zusammenstellung dieser Einheiten kann keine genaue Aussage zu den Standorten getroffen werden. Die Leistungsfähigkeit dieser Einheiten ist der Richtlinie zu entnehmen.

Zum anderen sind Einheiten auf Grundlage der ThürKatSVO in der jeweils gültigen Fassung verfügbar. Deren detaillierte Zusammensetzung und Standorte sind im Aufstellungserlass des TLVwA geregelt.

3. Warum sind GRTW und GITW nicht durch das Land eingeplant, und weshalb sollte die Stadt Erfurt dennoch nicht eigenständig Pilotprojekte initiieren können, um die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und ihr eine wichtige Priorität zu geben?

Zur Entscheidung, wieso derartige Fahrzeuge nicht eingeplant sind, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium.

Für das Stadtgebiet Erfurt ist zu sagen, dass ein solches Pilotprojekt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach §1 Abs. 2 ThürRettG widerspricht. Im Übrigen existiert in Erfurt zusätzlich eine Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst, welche gerade im Bereich der unterschwelligen Lagen mit deutlich schnellerer Verfügbarkeit zum Einsatz gebracht werden kann, vgl. die Beantwortung zu Ihrer Anfrage in Drucksache 0074/25 – Vorhaltereserven für Großschadensfall. Weiterhin besteht ein Abkommen mit der EVAG, welches es der Feuerwehr Erfurt ermöglicht bei entsprechenden Lagen Linienbusse zum Einsatz zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert