Drucksache 0544/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Qualifikation und Personaleinsatz im Rettungsdienst; öffentlich
Sehr geehrter Herr Töpfer,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Notfallsanitäter und Rettungssanitäter der Berufsfeuerwehr haben in den letzten beiden Jahren ihre gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortbildung nicht erfolgreich absolviert, welche Auswirkungen hat dies auf ihre Einsatzfähigkeit im Rettungsdienst und werden sie trotz nicht bestandener Fortbildung weiterhin regulär auf dem Rettungswagen eingesetzt?
Die gesetzliche Fortbildungspflicht wird auf Fortbildungsnachweisen für jeden Mitarbeiter einzeln dokumentiert. Eine Auswertung ist wegen der fehlenden personellen Ressourcen z. Z. nicht möglich. Auf die Einsatzfähigkeit im Rettungsdienst hat dies keine Auswirkung.
2. Wie viele Disponenten der Leitstelle haben in den vergangenen zwei Jahren ihre jährliche Fortbildung nicht bestanden und welche konkreten Einschränkungen ergeben sich daraus für ihre Tätigkeit in der Notrufannahme und Einsatzdisposition?
Die tägliche Einweisung und kurze fachliche Fortbildung der Leitstellendisposition findet auf Grundlage des Rahmendienstplanes der Leitstelle wochentags zwischen 07:10 Uhr und 07:20 Uhr statt. An jedem Mittwoch wird die Fortbildung zwischen 7:30 Uhr und 09:00 Uhr durchgeführt. Dem gesetzlich geforderten Mindestmaß der Fortbildung wird damit Rechnung getragen. Hiervon ausgenommen sind zusätzliche funktionsspezifische Fortbildungen. Unterschreitungen der geforderten Fortbildungsdauer können durch längerfristige Ausfälle auftreten. Für die Tätigkeit in der Notrufannahme und Einsatzdisposition ergeben sich daraus keine Einschränkungen.
3. In welchem Umfang mussten Rettungstransportwagen (RTW) und Zug-RTW aufgrund von Personalengpässen mit Einsatzkräften außerhalb des regulären Dienstplans besetzt werden und gibt es hierbei signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Wachen oder Leistungserbringern?
Im Rettungsdienstbereich Erfurt konnten in der Vergangenheit sämtliche Dienste vollumfänglich besetzt werden. Eine Statistik über die Kompensation von Personalausfällen existiert nicht und wird wegen des fehlenden Mehrwerts auch künftig nicht erstellt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn