0466 Entfernung von Graffiti in Erfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit mehreren Jahren werden im Stadtgebiet zahlreiche Graffiti-Straftaten begangen. Insbesondere der Schriftzug „ACAB“ wird mit dem Ziel der Verächtlichmachung von Polizeibeamten öffentlich gesprüht.

Die Polizei bearbeitet das Problem schwerpunktmäßig und auch vonseiten der Stadtverwaltung sind mir Versuche bekannt, dem Problem Herr zu werden.

Auch wenn die erbetenen Auskünfte möglicherweise in den übertragenen Wirkungskreis fallen, wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Graffitis wurden durch die Stadtverwaltung in den vergangenen zwei Jahren im Stadtgebiet entfernt und welche Kosten sind der Stadt hierdurch insgesamt entstanden? Sofern möglich, wird um die Angabe konkreter Fallzahlen gebeten.
  2. Werden durch die Stadtverwaltung eigenverantwortlich nur Graffiti auf stadteigenen Immobilien oder Gerätschaften entfernt oder auch auf solchen in Privateigentum?
  3. In wie vielen Fällen hat die Stadt Erfurt bisher Schadensersatzzahlungen in welcher Höhe erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Ringo Mühlmann

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Mühlmann,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Graffitis wurden durch die Stadtverwaltung in den vergangenen zwei Jahren im Stadtgebiet entfernt und welche Kosten sind der Stadt hierdurch insgesamt entstanden?

Sofern möglich, wird um die Angabe konkreter Fallzahlen gebeten. Eine Aussage zur konkreten Anzahl der Beseitigung von Schmierereien kann durch die Stadtverwaltung nicht getroffen werden. Die Kosten an städtischen Liegenschaften beliefen sich im Jahr 2019 auf 16.110,72 EUR und im Jahr 2020 auf 6.885,70 EUR.

Darüber hinaus wurden im öffentlichen Verkehrsraum durch den städtischen Straßenbetriebshof Leistungen im Jahr 2019 in Höhe von 21.153,35 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 36.739,57 EUR beauftragt.

Je nach Größe und Material der Beseitigung variieren die Kosten und der Aufwand sehr stark.

Auch können maßgeblich nur gravierende Fälle, wie Schmierereien mit verfassungsfeindlichem oder auch diskriminierendem Inhalt, z. B. „ACAB“, beseitigt werden. Die Kosten werden aus der laufenden Instandhaltung finanziert und gehen sowohl materiell, finanziell als auch personell immer zulasten der originären Aufgaben. Eine konkrete Haushaltsstelle, die diesem Kostenaufwand gerecht wird, steht nicht zur Verfügung.

2. Werden durch die Stadtverwaltung eigenverantwortlich nur Graffiti auf stadteigenen Immobilien oder Gerätschaften entfernt oder auch auf solchen in Privateigentum?

Eine Beseitigung von Graffitischmierereien kann lediglich an stadteigenen Liegenschaften vorgenommen werden. Private Eigentümer können bei Schmierereien gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von illegalem Graffiti an baulichen Anlagen vom 06.05.2019 Mittel beantragen. Bisher wurden drei Anträge durch die Stadtverwaltung gefördert.

3. In wie vielen Fällen hat die Stadt Erfurt bisher Schadensersatzzahlungen in welcher Höhe erhalten?

Es konnten keine Schadenersatzansprüche gegen Schädiger infolge von Graffiti geltend gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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