Die Beschlussvorlage Ein Kinder-Garten für den Kindergarten wird wie folgt geändert:(Änderungen fett und durchgestrichen markiert)
01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Erfurt ab 2021 auf dem Freigelände ein Garten mit einem Obst-, Kräuter- und Gemüsebeet errichtet wird, welcher durch die Erzieher zusammen mit den Kindern ab 4 Jahren bewirtschaftet wird.
Stellungnahme der Stadtverwaltung
Das Jugendamt stellt fest, dass in 16 von 18 kommunalen Kindertageseinrichtungen in Erfurt bereits ohne Aufforderung durch den Oberbürgermeister eigene Beete, Hochbeete sowie Obstbäume und -sträucher gemeinsam von den Kindern und pädagogischen Fachkräften bewirtschaftet werden. Zwei weitere Einrichtungen haben das Anlegen von Beeten geplant und werden es in diesem Jahr umsetzen, in einer Kita unter dem Gesamtjahresthema „Natur“. Die in Rede stehenden Kindertageseinrichtungen arbeiten auf der Grundlage des Thüringer Bildungsplans bis 18 Jahre (TBP)und gärtnern, weil sie das wollen und sie um den Wert für die physische und psychische Gesundheitsbildung sowie naturwissenschaftliche Bildung wissen.
Eine Beauftragung des Oberbürgermeisters bedarf es nicht.
In Federführung des Garten- und Friedhofsamtes werden seit etwa 2 Jahren verschiedene Planungen, sowohl zur Umgestaltung als auch zum Neubau von Freiflächen in kommunalen Kindertagesstätten betreut. In Abstimmung mit den jeweiligen Kitas werden bereits kleine Nutzgärten eingeplant, dort wo es gewünscht wird und eine Einordnung aufgrund der Platzverhältnisse möglich ist. Die Bewirtschaftung der Nutzgärten muss gesichert sein, insbesondere im Hinblick auf mögliche Fördermittel, die eine dauerhafte Erhaltung bedingen. Dazu muss es vertragliche Regelungen mit den Kindertagesstätten geben. Diese liegen in Verantwortung des Jugendamtes.