0352/25 Finanzierung und Priorisierung von Sicherheitsmaßnahmen an Schulen und Turnhallen

Drucksache 0352/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Finanzierung und Priorisierung von Sicherheitsmaßnahmen an Schulen und Turnhallen; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche finanziellen Mittel stehen 2025 für Instandsetzungsmaßnahmen an Schulen und Turnhallen zur Verfügung, und wie viel davon wird konkret für die Behebung von Vandalismusschäden eingeplant?

Für Instandsetzungsmaßnahmen an Schulen und Turnhallen stehen im Einzelplan 2 für das Jahr 2025 insgesamt 6.760.000 Euro zur Verfügung. Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass Vandalismusschäden einen erheblichen Anteil an den unvorhergesehenen Instandhaltungskosten ausmachen können, insbesondere durch beschädigte Fenster, Türen, sanitäre Einrichtungen und Graffiti. Eine spezifische Summe für die Beseitigung von Vandalismusschäden ist jedoch nicht vorgesehen, da diese nicht planbar sind und im Bedarfsfall aus dem allgemeinen Instandhaltungsbudget gedeckt werden müssen.

2. Wurden Fördermittel von Land oder Bund für Sicherheitsmaßnahmen an Schulen geprüft oder beantragt, und falls nicht, warum nicht?

Fördermittel von Land oder Bund für Sicherheitsmaßnahmen an Schulen wurden bisher nicht beantragt, da es keine einschlägigen Förderprogramme für solche Maßnahmen gibt.

Einige Kommunen konnten in der Vergangenheit Fördergelder für bauliche Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Programmen zur Schulsanierung oder Gewaltprävention erhalten. Allerdings setzt dies meist eine spezifische Zweckbindung voraus, wie z. B. Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes, bauliche Prävention gegen Einbruch oder Programme zur sozialen Prävention gegen Gewalt und Vandalismus. Mangels zeitlich kombinierbarer Maßnahmen wurde bisher nicht vertiefend geprüft, ob bestehende Förderprogramme möglicherweise doch teilweise für sicherheitsrelevante Maßnahmen genutzt werden könnten.

3. Welche anderen Maßnahmen mit vergleichbarem finanziellen Aufwand wurden in den letzten Jahren priorisiert, die möglicherweise weniger dringlich waren als der Schutz von Schulgebäuden?

In den letzten Jahren wurden verschiedene Maßnahmen mit ähnlichem finanziellem Aufwand priorisiert, die teilweise indirekt auch zur Sicherung der Schulgebäude beigetragen haben. Dazu gehören:

  • Brandschutzmaßnahmen, z. B. Erneuerung von Brandschutztüren, Rauchabzugsanlagen und Fluchtwegen.
  • Hygienische Maßnahmen, insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie (Luftfilter, Sanierung von Sanitäranlagen).
  • Einbruchschutz, z. B. Erneuerung von Schlössern, verstärkte Verglasung und Einbruchmeldeanlagen.
  • Energetische Sanierungen, wie Fenster- und Dacherneuerungen, die gleichzeitig auch die Widerstandsfähigkeit gegenüber Vandalismus verbessern können.

Es gibt jedoch keine spezifische Liste von Maßnahmen, die explizit Vorrang vor verstärkten Sicherheitsmaßnahmen gegen Vandalismus hatten, da alle Ausgaben auf den Erhalt und die Sicherheit der Schulgebäude ausgerichtet sind. Eine systematische Priorisierung von Sicherheitsmaßnahmen im direkten Vergleich mit anderen Bau- und Sanierungsprojekten findet nur im Rahmen des Haushaltsplans und der verfügbaren Mittel statt.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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