0183/25 Bestand und Nutzung baureifer, unbebauter Grundstücke in Erfurt

Drucksache 0183/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Bestand und Nutzung baureifer, unbebauter Grundstücke in Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele baureife unbebaute Grundstücke befinden sich aktuell im Eigentum der Stadt Erfurt, einschließlich der Grundstücke, die von städtischen Tochtergesellschaften wie der KoWo verwaltet werden und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtfläche der Stadt (Auflistung Grundstücke je Stadtteil)?

Wie bereits in der Stellungahme der Verwaltung zum Begleitantrag der Fraktion AfD zur DS 1666/24 – Nachtragshaushaltssatzung 2025 – zum Thema Grundsteuer C ausgeführt, wurde Ihnen mitgeteilt, dass für eine statistische Erfassung und Analyse aller nach Steuerrecht vorliegenden unbebauten Grundstücke nach Lage, Form und Größe in der Landeshauptstadt Erfurt ein erheblicher Zeitvorlauf notwendig wäre. In der Folge müssten dafür erhebliche personelle und sächliche Ressourcen gebunden werden, die nicht zur Verfügung stehen.

Eine Analyse nach Anteil an der Gesamtfläche der Stadt (insbesondere eine Auflistung der Grundstücke je Stadtteil) im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 7 und 8 GrStG ist personell nicht leistbar.

2. Welche Maßnahmen plant die Stadt Erfurt sowie städtische Tochtergesellschaften wie der KoWo, um ihre baureife unbebaute Grundstücke effizient zum Bebauen zu mobilisieren und welche Investitionspläne liegen für die nächsten fünf Jahre vor?

Im Eigentum der KoWo – Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt (KoWo) befinden sich ca. 25 unbebaute Grundstücke in verschiedenen Stadtteilen Erfurts mit einer Gesamtfläche von ca. 320.000 Quadratmetern. Bei 10 Grundstücken plant die Gesellschaft in den kommenden 5 Jahren Maßnahmen, welche dazu führen, diese Grundstücke für eine zukünftige Bebauung zu aktivieren. Dies kann in Form von Bauanträgen für Flächen nach § 34 BauGB bzw. in Form der Durchführung von B-Plan-Verfahren liegen, falls die Grundstücke nicht oder nicht so nach § 34 BauGB bebaubar sind. Sofern die KoWo nicht selbst eine Bebauung anstrebt (Vorzugsvariante), würde eine Vermarktung der Flächen nach Einholung der entsprechenden Gremienbeschlüsse in Betracht kommen.

Diese Grundstücke umfassen ca. 50 % der Flächen der KoWo an unbebauten Grundstücken. Die verbleibenden Grundstücke sind in einer zeitlichen Perspektive von ca. 10 Jahren zu aktivieren. In der Regel betrifft dies oftmals die Rückbauflächen in den Großwohnsiedlungen. Hierfür bedarf es einer umfassenden Strategie für die Großwohnsiedlungen. Diese Flächen sind sodann ebenfalls aktivierbar, da hier in der Regel eine Erschließung einfacher möglich ist und Versorgungsleitungen in der Nähe vorhanden sind.

3. Welche langfristigen Strategien verfolgt die Stadt Erfurt, um die Mobilisierung der baureifen Grundstücke im Stadtgebiet von Privatpersonen voranzutreiben, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung, die Förderung des Wohnungsbaus und die Vermeidung spekulativer Grundstückshaltung?

In einem ersten Schritt ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu evaluieren. Des Weiteren sind Strategien zu entwickeln, um z. B. einen Masterplan für das Wohnen sowie auch Angebote von Gewerbeflächen zu erstellen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

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