Drucksache 0291/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Entwicklung und wirtschaftliche Strategie vom Gewerbegebiet „Bürostadt Airfurt“; öffentlich
Sehr geehrter Herr Ziemer,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Maßnahmen und dahinterstehenden, wirtschaftlichen Strategien werden aktuell umgesetzt, um die Weiterentwicklung des o.g. Gewerbegebiets zu fördern und welche konkreten Interessenten bestehen derzeit für das o.g. Gewerbegebiet (Skizzierung wirtschaftliche Strategie und Maßnahmenabfolge, Auflistung von Berufsgruppen der Interessenten)?
Das Gewerbegebiet im B-Plan BIN031 ist ein Bürostandort, der planungsrechtlich durch seine mehrgeschossige Gebäudestruktur charakterisiert und aufgrund der guten infrastrukturellen Anbindungen für großflächige Nutzungen prädestiniert ist. Den Steckbrief zum Gewerbegebiet finden Sie auf Erfurt.de unter Wirtschaft > Gewerbestandorte > Gewerbegebiete.
Im Gewerbegebiet Büropark Airfurt gibt es ausschließlich private Flächen; städtische Grundstücke sind nicht vorhanden. Das letzte verfügbare Grundstück wurde von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) im Jahr 2022 an einen privaten Investor vermittelt. Konkrete Maßnahmen wurden auf diesem Grundstück noch nicht umgesetzt. Eine weitere private Teilfläche befindet sich in der Vermarktung. Anfragen wurden seitens der Wirtschaftsförderung an den Eigentümer vermittelt.
In den vergangenen fünf Jahren hat sich das Gewerbegebiet positiv entwickelt, was auf umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durch die Eigentümer zurückzuführen ist. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um den Bedürfnissen sowohl der Interessenten, als auch der ansässigen Unternehmen gerecht zu werden.
Ein bedeutender Zuwachs an Neuansiedlungen konnte vor allem in den Branchen IT, Arbeitsvermittlung, Medizintechnik sowie Logistik und Lagerservices verzeichnet werden. In der Wirtschaftsförderung sind Anfragen für großflächige Büroflächen überwiegend von öffentlichen Institutionen und Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen eingegangen. Diese Anfragen wurden an die Eigentümer und Verwalter des Gewerbegebiets vermittelt. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss auf die Entwicklung.
Abschließend ist festzuhalten, dass sich die Leerstandsituation grundsätzlich positiv entwickelt hat, dennoch hat der Trend der letzten Jahre gezeigt, dass der Fokus auf Büroflächen auf den Innenstadtbereich abzielt.
2. Welche spezifischen rechtlichen Vereinbarungen, wie Pacht-, Miet- oder Kaufverträge und Sonderregelungen als auch Entwicklungsverträge gelten für dieses Gewerbegebiet, um ansässigen Unternehmen Planungssicherheit und Starterleichterungen zu ermöglichen?
Der Verwaltung sind keine derartigen Vereinbarungen und Verträge bekannt.
3. Welche Gutachten und Indikatoren verwendet die Stadt Erfurt, um die Nutzung und Attraktivität des o.g. Gebiets zu qualifizieren und wie verlief die Entwicklung der letzten fünf Jahren als auch welche Prognosen und Planungen lassen sich für die kommenden Jahre ableiten?
Die Stadtverwaltung unterstützt durch die Vermittlung geeigneter Anfragen an die Eigentümer und Verwalter des Gewerbegebiets. Auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der ansässigen Unternehmen hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn