0087/25 Rettungsmittelvorhaltung in Erfurt

Drucksache 0087/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Rettungsmittelvorhaltung in Erfurt; öffentlich

Sehr geehrter Herr Töpfer,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum variieren die Schichtzeiten von RTW- und KTW-Besatzungen im Erfurter Rettungsdienst je nach (Feier-)Tag zwischen 8, 9, 11 und 12 Stunden, welche Vorteile sieht die Stadtverwaltung gegenüber einem klassischen 8h/12h-Schichtmodell und weshalb reduziert sich die Anzahl der tagsüber verfügbaren Rettungswagen von 15 auf lediglich vier in der Nacht, während zu Silvester trotz bundesweit steigender Einsatzzahlen keine Vorhalteerhöhung in Betracht gezogen wurde?

Gemäß § 1 Abs. 2 ThürRettG sind alle Beteiligten verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Der Bedarf an vorzuhaltenden RTW und KTW wurde und wird regelmäßig in einem Zeitraster von einer Stunde je nach Tagesart festgestellt und sodann in ein Dienstplanmodell überführt. Der bisherig festzustellende Bedarf an RTW konnte – auch unter Beachtung der Pluralität der Durchführenden – nicht in einem allumfassendem 8h/12h-Schichtmodell abgebildet werden.

Der Fokus bei der Erstellung von Dienstplanmodellen liegt immer auf sozialverträglichen Diensten, muss jedoch der Wirtschaftlichkeit entsprechen, um vom Rettungsdienstbereichsbeirat letztlich als Beschlussempfehlung für den Stadtrat gewürdigt zu werden. Die Anzahl der tagsüber verfügbaren RTW von 14 + 1 (1 entspricht der Spitzenkompensation durch den Zug-RTW) reduziert sich wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots auf 5 +1 (nicht 4) in bestimmten Nachtstunden. Der Vorschlag der Landeshauptstadt Erfurt als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes, an Tagen mit temporär erhöhter Einsatzwahrscheinlichkeit (u. a. Silvester) eine höhere Vorhaltung im Rettungsdienstbereichsplan festzuschreiben, fand im Rettungsdienstbereichsbeirat keine Mehrheit.

2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Notarztversorgung in Erfurt im Vergleich zu ähnlich großen Städten wie Oberhausen, Mainz und Rostock vor allem wie wird das Medical Intervention Car (MIC) in die Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO) eingebunden und für ein breiteres Einsatzspektrum genutzt oder ist dessen Einsatz ausschließlich auf ECMO-Transporte beschränkt und nicht rund um die Uhr verfügbar?

Zur Durchführung des Rettungsdienstes hält die Landeshauptstadt Erfurt als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes mit vertraglicher Bindung der Leistungserbringer gem. Vorgaben des Thüringer Rettungsdienstgesetzes und des Thüringer Landesrettungsdienstplans Krankentransportwagen, Rettungswagen sowie Notarzteinsatzfahrzeuge vor. Diese Rettungsmittel sind durch ihre EN- bzw. DIN-gerechte sowie die für Thüringen im Landesbeirat für das Rettungswesen festgelegte materiell-technische Ausstattung geeignet, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit allen Leistungen des Rettungsdienstes sicherzustellen. Speziell die notärztliche Versorgung ist auskömmlich und wird in einzelnen Zeitfenstern künftig auf die Basisvorhaltung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) zu reduzieren sein.

Medizinische Spezialfahrzeuge, wie zum Beispiel ein Medical Intervention Car, sind nicht Bestandteil der rettungsdienstlichen Vorhalte und somit nicht in eine AAO integriert.

Zu den weiteren Teilaspekten Ihrer Frage liegen der Stadtverwaltung keine weiteren Erkenntnisse vor.

3. Wie viele Einsätze unterschiedlicher Art hat das MIC Erfurt/ECMO-Mobil bisher absolviert (bitte tabellarisch aufgeschlüsselt), ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Anästhesiologie, Neonatologie, Pädiatrie und Innerer Medizin je nach Einsatzzweck, beispielsweise bei Kinderreanimationen oder ECMO-Anlagen (breiteres Versorgungsangebot), denkbar und sind Mittel der Stadt Erfurt in die Anschaffung und Unterhaltung des MIC geflossen (Nennung von Umfang)?

Einsatzzahlen liegen mangels Trägerschaft hier nicht vor; im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Horn

Hinweis: Der Anfrage war als Anlage der Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen (59 Seiten, in Kraft seit Ratsbeschluss vom 06.02.2023) beigefügt. Wegen des Umfangs wird er hier nicht wiedergegeben; er ist im Bürgerinfoportal der Stadt Erfurt bei der Drucksache abrufbar.

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