Sicherstellung der Lebensmittel-Grundversorguung für Erfurter Bürger am Roten Berg

Im Ortsteil Roter Berg soll das derzeit bestehende Einkaufzentrum durch einen Neubau ersetzt werden. Vereinbart wurde, dass der REWE Markt am Roten Berg bis Ende Februar geöffnet bleibt und ab dem 01.03.2021 einen Verkauf über „REWE-Container“ für die Dauer des Neubaus fortführt. Nunmehr teilte der REWE-Markt seine Schließung zum 16.01.2021 mit. Die ausreichende Lebensmittelversorgung der Anwohner des Roten Berges, welche zu größten Teilen aus Rentnern besteht, ist damit in Gefahr. Der Stadtrat stimmte dem Neubau im Übrigen auch nur unter der Voraussetzung der lückenlosen, ausreichenden Versorgung der Anwohner zu.

Die Norma-Filiale ist zudem aufgrund ihrer geringen Größe und des vorhanden Angebots nicht in der Lage, einen Ausgleich für den ersatzlosen Wegfall des REWE-Marktes zu erbringen. Eine direkte Busanbindung zu den nächstliegenden Einkaufszentren für die Anwohner des Roten Berges könnte hingegen eine weitere lückenlose Lebensmittelversorgung für die Dauer des Neubaus gewährleisten. In Betracht kommen insbesondere der Thüringen Park Erfurt und der Globus Erfurt-Mittelhausen.

Aufgrund des Bruchs der Vereinbarung ist die REWE Markt GmbH nunmehr dazu verpflichtet für einen Ausgleich zu sorgen sowie die Kosten hierfür zu tragen. Der Oberbürgermeister hat, ggf. durch ein gerichtliches Eilverfahren, dafür Sorge zu tragen, dass die REWE Markt GmbH ihrer Verpflichtung nachkommt. Für die einzurichtende Busverbindung soll die Erfurter Verkehrsbetriebe AG hinzugezogen werden, da diese über sofort einsatzbereite Busse verfügen könnte und entsprechende Planungserfahrung.

Aufgrund der Sachlagen bitten wir die Erfurter Stadtverwaltung folgende Punkte zu prüfen:

01 Der Oberbürgermeister wird verpflichtet, die Einrichtung direkter Busverbindungen für die Bewohner des Roten Berges zu den nächstgelegenen Einkaufszentren, beispielsweise zum Thüringen Park Erfurt und zum Globus Erfurt-Mittelhausen zu prüfen. Hierbei sollte hinsichtlich der Umsetzung die Erfurter Verkehrsbetriebe AG hinzugezogen werden.

02 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die REWE Markt GmbH im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs an der Finanzierung der Mehrkosten aufgrund der nach Beschlusspunkt 01 einzurichtenden Busverbindungen beteiligt werden kann. Der Anspruch ist ggf. im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens durchzusetzen.

Fraktion der AfD im Erfurter Stadtrat

 

 

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