Richtlinien zur Veräußerung städtischer Grundstücke – Eigenheimrichtlinie sowie Richtlinie nach Konzeptvergabe
Drucksache 0783/20 https://buergerinfo.erfurt.de/bi/getfile.php?id=694132&type=do&
Die Beschlussvorlage/Anlage wird wie folgt
01 Die Regelung VI. Nr. 3 der in der Anlage 1 dargestellten „Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie“ wird im letzten Satz wie folgt geändert:“
[…] Bei Härtefällen kann hiervon durch Entscheidung des Amtes für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens abgewichen werden.“
02 Die Regelung IX. der in der Anlage 1 dargestellten „Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen –Eigenheimrichtlinie“ wird wie folgt geändert:
„Abweichend von den in dieser Richtlinie genannten Kriterien können zur Vermeidung unbilliger Härten Einzelfälle benannt werden, bei denen über die Gewährung eines Kaufpreisnachlass das Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung entscheidet.“