Änderungsantrag zu: Konzept zur Bodenbevorratung für Grünflächen 0964/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0630/20

Die Beschlusspunkt 01 und 02 werden ergänzt:

BP01 NEU Der OB wird mit der Vorlage eines Katasterauszuges, mit allen Ausgleichsflächen im Stadtgebiet seit 1991 und der Länge des jeweiligen Bestandsschutzes beauftragt. Dabei sind die überregionalen Maßnahmen, etwa im Zusammenhang mit Projekten wie Autobahnen und ICE- Trassen mit einzubeziehen.

BP02 NEU Diese Darstellung soll auch die Flächen ausweisen, die seit 1991 zunächst Ausgleichsfläche für Baumaßnahmen angelegt und im späteren Verlauf trotzdem überbaut wurden.

Der Beschlusspunkt 01 alt wird zu Beschlusspunkt 03.

Der Beschlusspunkt 02 alt wird zu Beschlusspunkt 04.

Der Beschlusspunkt 03 alt zu Beschlusspunkt 05.

Stellungnahme der Verwaltung

BP01 NEU Der OB wird mit der Vorlage eines Katasterauszuges, mit allen Ausgleichsflächen im Stadtgebiet seit 1991 und der Länge des jeweiligen Bestandsschutzes beauftragt. Dabei sind die überregionalen Maßnahmen, etwa im Zusammenhang mit Projekten wie Autobahnen und ICE- Trassen mit einzubeziehen. Gem. § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Kompensationsverzeichnis erfasst. Die für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständige Stelle ist das TLUBN. Im EKIS – dem Eingriffskatasterinformationssystem – sind die von der unteren Naturschutzbehörde für Erfurt gemeldeten Flächen enthalten sowie weitere Flächen aus Verfahren des Landes. Die Frage nach der Flächendarstellung ist daher an das TLUBN zu stellen. Der Bestandsschutz ist dauerhaft.

BP02 NEU Diese Darstellung soll auch die Flächen ausweisen, die seit 1991 zunächst Ausgleichsfläche für Baumaßnahmen angelegt und im späteren Verlauf trotzdem überbaut wurden. Seit 1991 wurde nur eine Ausgleichsfläche für ein Bauvorhaben in Anspruch genommen. Im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Güterverkehrszentrum wurde die festgesetzte Ausgleichsmaßnahme überplant. Als Ersatz wurden neue Ausgleichsflächen ausgewiesen. Grundlage dafür war ein Grundsatzbeschluss (DS0831/10) vom 22.09.2010.

Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung: Auf beide Änderungsanträge kann verzichtet werden.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 02.07.2020, TOP 5.30.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
43020

Vorherige Beratungen:

  • 01.07.2020, Stadtrat: vertagt

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0964/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert